Fördermittel in Bitterfeld-Wolfen sind für jeden Entrepreneur eine super Angelegenheit. Und dabei gibt es jede Menge Förderungen zu vergeben. Denn jedes Jahr werden von der Bundesregierung und der EU rund 145 Milliarden Euro Förderungen in Hierzulande zugeteilt. Statistisch gesehen können Geschäftsführer in Bitterfeld-Wolfen pro Jahr im Schnitt 56.000 Euro abholen. Und 60% der Fördergelder sind echte Förderungen – Geld, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 3% der ZIM Forschungs-Hilfe in das Bundesland Sachsen-Anhalt. Aber 83% der Unternehmen haben erfahrungsgemäß gesehen in den letzten 3 Jahren keine Förderungen beantragt. Ein Dilemma!
Mit 38.475 Einwohnern (Stand 2018) zählt Bitterfeld-Wolfen zu den mittleren Städten in Deutschland. Großstadt ist Bitterfeld-Wolfen seit 1.888 und gehört zum Bundesland Sachsen-Anhalt. Bitterfeld-Wolfen ist Prädefiniertes C-Fördergebiet Dieser Status gilt laut der momentanen GRW Übersicht:
Das bedeutet insbesondere, dass 30 % für kleine Unternehmen, bis zu 20 % für mittlere Unternehmen und 10 % für große Unternehmen gefördert werden. Fördermittel in Bitterfeld-Wolfen zu erhalten ist also ein grosser Wettbewerbsvorteil. Und damit ist Bitterfeld-Wolfen in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Prinzipiell vereinbaren Bund und Länder periodisch die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für einen Förderzeitraum von 6 Jahren (2014-2020). Dabei kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die deutsche Hauptstadt und strukturschwache Regionen im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Bitterfeld-Wolfen gab es auch 10 Insolvenzanträge, denn nicht jede Institution überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 7 die Insolvenz eröffnet, während bei 3 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 2 und es stand die Summe von 2.186.000 € im Raum.
Viele Entrepreneure stellen kein Anfrage, weil Sie die Förder-Gelder nicht drauf haben, nicht an einen erfolgversprechenden Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen schätzen nicht zu erfüllen, den Antrag bei der verkehrten Behörde vorlegen, formale Schnitzer machen, Daten fehlen, Papiere fehlerhaft ausgefüllt sind oder Antragsfristen verpasst wurden. Deshalb lauten die ersten drei Grundregeln:
Wenn Sie erfolgreich Förder-Gelder in Bitterfeld-Wolfen beantragen, haben Sie einen CASH Benefit, wie die beiden Musterrechnungen zeigen:
Super! Innovative Unternehmensinhaber können jetzt durch Zuschüsse, die wegen der Notlage aufgelegt wurden, zusätzliche Förderprogramme und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Aufstellung der Investitionen mit Zuschussmöglichkeiten:
geschenktes Geld in Bitterfeld-Wolfen und nicht rückzahlbare Förderungen sind keine Almosen, sondern geschenktes Geld vom Staat, um Existenzgründer erfolgreicher zu machen.
Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Kriterien entscheiden darüber, ob ein Selbstständiger als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Existenzgründer als KMU, wenn nicht mehr als 249 Beschäftigte vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO umgesetzt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.
32 Prozent der Förderprogramme kommen vom Bund und 5% von der EU. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Fördermitteln, also Geld, das Manager für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.
30 Prozent der Fördergelder kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.
5 Prozent der Fördermittel kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, aber es gibt halt auch nur wenige Programme
Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.
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