Fördermittel

Fördermittel – Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ist ein Förderangebot für Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen.

Förderung

  • Beratung
  • Existenzgründung
  • Existenzfestigung

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Fördergruppe

Existenzgründer/in

Nicht gefördert werden Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschafts-berater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer tätig sind bzw. werden wollen

Förder -Kriterien

  • Das Vorhaben muss auf die Schaffung einer selbständigen Voll-existenz in Nordrhein-Westfalen abzielen
  • Nicht gefördert werden Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung, Beratungen zu allgemeinen Rechtsfragen, Versicherungsfragen und Steuer-fragen sowie die Aufstellung von Jahres-abschlüssen und Buchführungsarbeiten
  • Darüber hinaus gelten weitere Förderausschlüsse
  • Die Beratungen sind mindestens zur Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit der zu beratenden Personen durchzuführen (bei Zirkelberatungen in vollem Umfang)
  • Die Eignung der Berater und Beratungsgesellschaften muss durch eine qualifizierte Ausbildung und durch mehrjährige Berufserfahrung gegenüber den Trägern nachgewiesen werden

Förder-Beschreibung

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung.

Gefördert werden Vorhaben zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder zur mehrheitlichen Beteiligung an einem Unternehmen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss für Gründungs-beratungen auf 80% des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 EUR erhöht werden. Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss für Arbeitslosengeld-Empfänger sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage 90% des Tageswerksatzes, maximal jedoch 720 EUR. Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 EUR.

Vor Antragstellung ist ein Kontaktgespräch zu führen, an dem neben dem Antragsteller ein Vertreter der Anlaufstelle und der für das Projekt vorgesehene Berater teilnehmen. Die Liste der Anlaufstellen kann im Internet abgerufen werden

Investition

4.800

Netto Förderung

2.400

Förderung in %

50

Förderstelle

Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Hand-werks e.V. (LGH)
Auf'm Tetelberg 7
40221 Düsseldorf
Tel. (02 11) 3 01 08-4 00
Fax (02 11) 3 01 08-5 40
info@lgh.de
http://www.lgh.de

Antragsstelle

Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Hand-werks e.V. (LGH)
Auf'm Tetelberg 7
40221 Düsseldorf
Tel. (02 11) 3 01 08-4 00
Fax (02 11) 3 01 08-5 40
info@lgh.de
http://www.lgh.de

 

Andreas Schilling

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