Für besonders risikoreiche Entwicklungsvorhaben vergibt das Bayerische Wirtschaftsministerium Zuschüsse bis max. 25 % (inkl. KMU-Zuschlag max. 35 %) aus dem Bayerischen Technologieförderungs-Programm (BayTP).
Personalkosten, Materialkosten, Fremdleistungen, Sondereinzelkosten, Beteiligung an Technologiemessen, Lizenzen und Patente, Verwaltungsgemeinkosten, Investitionskosten, vorhabensanteilige, aktivierungsfähige Kosten für die Produktionsaufnahme
Bayern
Bei Entwicklungsvorhaben der Phasen I und II (Nr. 2.1) sind grundsätzlich nur mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten förderbar. Bei Anwendungsvorhaben sind nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) förderbar
Das Vorhaben muss mit einem erheblichen technologischen Risiko verbunden, aber dennoch auf der Grundlage des vorgesehenen Lösungswegs als technisch machbar erscheinen.
BayTP
Für besonders risikoreiche Entwicklungsvorhaben vergibt das Bayerische Wirtschaftsministerium Zuschüsse bis max. 25 % (inkl. KMU-Zuschlag max. 35 %) aus dem Bayerischen Technologieförderungs-Programm (BayTP).
Förderfähig sind Vorhaben mit dem Ziel der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte und Produktionsverfahren, die im Wesentlichen vom Antragsteller selbst durchgeführt werden (Entwicklungsvorhaben).
Förderfähig sind Vorhaben mit dem Ziel, in Unternehmen neue Technologien einzuführen, die vom Antragsteller in wesentlichen Teilen nicht selbst entwickelt worden sind (Anwendungsvorhaben). Dabei muß es sich um den Einsatz neuer Technologien handeln, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben.
1.000.000
350.000
35
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie - Innovationsberatungsstelle
Südbayern
Prinzregentenstr. 28
80538 München
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80503 München
Tel. 089/2162-2537, Fax 089/2162-2782
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