Das Ziel des BayTOU Programms ist die Förderung risikobehafteter, technischer Entwicklungsvorhaben, die vom Antragsteller selbst im Rahmen einer Existenzgründung in Bayern durchgeführt werden. Antragsberechtigt für das BayTOU Programm sind Personen, die ein technologieorientiertes gewerbliches Unternehmen gründen wollen, junge, technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (weniger als 10 Mitarbeiter, Unternehmen nicht älter als 6 Jahre) und Unternehmen, die mit einem technischen Entwicklungsvorhaben den Einstieg ins produzierende Gewerbe planen (eingeschränkt). Das BayTOU Programm setzt zudem voraus, dass die an dem Vorhaben beteiligten Personen mindestens 50 % der Unternehmensanteile halten und den größeren Anteil ihrer Arbeitszeit dem Gründungsvorhaben widmen müssen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss bei der Antragstellung im Rahmen des BayTOU Programms gesichert sein. Des Weiteren muss ein beurteilungsreifes Konzept für die Unternehmensgründung bei Einreichung beim BayTOU Programm vorliegen. Falls dieses noch nicht existiert, kann die Erstellung gefördert werden (BayTOU Konzeptphase).
Förderfähig sind Personalaufwendungen, Materialeinzelkosten, projektbezogene Beratungskosten und Aufträge an Dritte, Sondereinzelkosten (eingeschränkt) und Projektbegleitung
Bayern
Für Entwicklungsvorhaben kann eine Projektförderung durch Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) gewährt werden
von den gesamten zuwendungsfähigen Kosten können max. 35% als Zuschuss übernommen werden
mit Beantragung der Zuwendung muss auch ein beurteilungsreifes Konzept für die Unternehmensgründung vorliegen. Existiert ein solches Konzept noch nicht, kann auch dessen Erstellung gefördert werden (sog. TOU-Konzeptphase).
Die Höhe des Zuschusses ist in diesem Fall auf 26 TEURO begrenzt
BayTOU
Innovative Existenzgründer können schon für die Erarbeitung der technologischen Grundlagen ihres Unternehmenskonzepts (= sog. Konzeptphase) und bis zum Abschluss der Enwicklungsphase 1 das Bayerische Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) nutzen. Gefördert werden risikobehaftete technische Entwicklungsvorhaben, die vom Antragsteller selbst im Rahmen einer Existenzgründung in Bayern durchgeführt werden.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss bei Antragstellung gesichert sein. Gefördert werden nur Vorhaben, mit denen bei Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
Die an dem Vorhaben beteiligten Personen müssen mindestens 50 % der Unternehmensanteile halten und den größeren Anteil ihrer Arbeitszeit dem Gründungsvorhaben widmen.
365.000
26.000
127.500
26.000
35
100
Bayerisches Staatsminis-terium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie - Innovations-beratungsstelle
Südbayern
Prinzregentenstr. 28, 80538 München, Post-fach, 80503 München
Tel. 089 / 2162-2537
Fax 089 / 2162-2782
info@stmwivt.bayern.de
www.stmwivt.bayern.de
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Das BayTOU Programm fördert dabei in der Konzeptphase Machbarkeitsstudien, Personalkosten, Materialkosten, Projektbezogene Beratungskosten und Aufträge an Dritte und Verwaltungsgemeinkosten. In der BayTOU Entwicklungsphase werden Personalkosten, Materialkosten, Projektbezogene Beratungskosten und Aufträge an Dritte, Sondereinzelkosten (eingeschränkt) und Verwaltungsgemeinkosten bezuschusst. Personalkosten im BayTOU Programm können nur bewilligt werden, wenn die Gründer nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen und keine staatlichen Mittel (Rente, Arbeitslosenunterstützung usw.) in Anspruch nehmen. Personalkosten beim BayTOU Programm sind durch eigenhändig geführte Stundennachweise nach Formblatt zu belegen. Die Stundennachweise müssen vom/von der Gründer/in unterschrieben werden.
Es gilt eine Höchststundenzahl pro Beschäftigten im Monat von 160 Std. als anrechenbar, auch wenn der Beschäftigte länger mit dem Vorhaben befasst ist. Eine Übertragung von Überstunden von einem Monat auf einen anderen ist nicht möglich. Urlaubs-, Krankheits- und andere Fehlzeiten können beim BayTOU Programm nicht geltend gemacht werden, sondern nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden. Überstundenzuschläge, Reise- und Übernachtungskosten, Sondergratifikationen etc. sind nicht beim BayTOU Programm anrechenbar; sie sind wie alle anderen Personalnebenkosten mit den in den Richtlinien festgelegten Personalkostenpauschalen abgegolten. Aushilfslöhne können nur unter der Rubrik "Aufträge an Dritte" (s.u.) abgerechnet werden. Die Renten- oder Versicherungsträger müssen nachweislich von dem Gründungsvorhaben informiert werden. Projektbezogene Beratungskosten und Aufträge an Dritte sind im Rahmen des BayTOU Programms durch Kostenvoranschläge nachzuweisen. Förderfähig im BayTOU Programm sind in der Entwicklungsphase: max. 40% der zuwendungsfähigen Kosten und in der Konzeptphase: max. 26.000 €, max. 30% der zuwendungsfähigen Kosten.
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