Die Auslandsniederlassungen Förderung des Landes Bremen dient der Unterstützung von KMU beim Markteintritt in ausländische Märkte. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Maßnahmen in allen Ländern mit Ausnahme der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) und der Schweiz sowie der Länder mit offiziellem Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union.
Sach- und Personalkosten in Verbindung mit der Gründung gewerblicher Unternehmensvertretungen
Bremen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Förderung die Definition der EU für kleine Unternehmen (KU) in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.
Eine Förderung ist maximal für die Dauer von zwei Jahren möglich. Nicht gefördert werden Vorhaben, bei denen der Zuschussanteil nicht mindestens 20 % der Projektkosten entspricht. Alle Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens einzureichen. Alle Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens einzureichen. Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Regelung der EU
Auslandsniederlassungen
Zur Intensivierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen und zur Unterstützung der Bremer Wirtschaft bei der Er-schließung von Auslandsmärkten außerhalb der EU, der EWR-Staaten (Norwegen, Liechtenstein, Island) und der Schweiz, sowie der Länder mit offiziellem Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union unterhält das Land Bremen eine auf die Bedürfnisse von kleinen Unternehmen (KU) zugeschnittene außenwirtschaftliche Programmförderung. Ziel ist es, die verhältnismäßig hohen Kosten und Risiken von Auslandsengagements für KU durch Gewährung einer finanziellen Förderung auf ein überschaubares Maß zu reduzieren.
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Langenstraße 2-4 (Eingang Stintbrücke 1)
28195 Bremen
Tel.: 0421 96 00-415
Fax: 0421 96 00-840
mail@bab-bremen.de
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