Fördermittel

Fördermittel – Ausbildungsbonus

Das Thema Ausbildung ist wichtig für die deutsche Wirtschaft. Der Deutsche Bundestag hat am 19.06.2009 als präventive Maßnahme eine Ausweitung des Ausbildungsbonus beschlossen. Trotz steigender Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge finden nicht alle Jugendlichen direkt nach der Schule einen Ausbildungsplatz. Der staatliche Ausbildungsbonus ist ein einmaliger pauschaler Zuschuss für Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für förderungsbedürftige junge Menschen schaffen, oder die Azubis aus insolventen Unternehmen übernehmen.

Der Ausbildungsbonus soll Arbeitgeber motivieren, diesen Menschen eine neue Chance für den Einstieg in das Berufsleben zu bieten und sie zu qualifizierten Fachkräften auszubilden. Eine Voraussetzung für die Zahlung des Ausbildungsbonus ist also ein zusätzlicher Ausbildungsplatz. Von einem "zusätzlichen" betrieblichen Ausbildungsplatz spricht man, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in dem Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war. Stichtag für die Zählung der früheren Ausbildungsverhältnisse ist jeweils der 31. Dezember. Die Zusätzlichkeit ist durch eine Bescheinigung der für Betrieb zuständigen Kammer nachzuweisen. Für den Bereich der Altenpflege wird die Bescheinigung durch die nach Landesrecht zuständige Stelle ausgestellt.

Bei dem Ausbildungsbonus handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss, der die Kosten der Ausbildung reduziert. Er wird an Arbeitgeber gezahlt, die für Jugendliche zusätzliche betriebliche Ausbildungsstellen anbieten.

Förderung

Personalkosten

Förderregion

Deutschland

Fördergruppe

  • Arbeitgeber, die einen Jugendlichen ohne Schulabschluss, mit einem Sonderschul- oder einem Hauptschulabschluss einstellen
  • Auszubildende, die in der aktuellen Krise durch Insolvenz, Schließung oder Stilllegung ihres Betriebes den Ausbildungsplatz verlieren, sollen die Chance haben, ihre Ausbildung zu beenden.
  • Betriebe, die diese Auszubildenden übernehmen, können künftig ebenfalls mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden.

Förder -Kriterien

  • 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro je nach Lehre
  • Die Auszahlung erfolgt in zwei Schritten: Die erste Hälfte des Bonus wird nach Ablauf der Probezeit, die zweite Hälfte nach der Anmeldung der/des Auszubildenden zur Abschlussprüfung gezahlt.
  • Zuschuss für die Schaffung eines Ausbildungsplatzes für einen Jugendlichen, der seit über 1 Jahr einen Ausbildungsplatz sucht
  • Der Bonus kann für zusätzliche Ausbildungsverhältnisse gezahlt werden, die bis zum 31. Dezember 2010 beginnen.
  • Antrag muss vor dem vereinbarten Ausbildungsbeginn gestellt werden.
  • Betriebliche Einstiegsqualifizierung wird angerechnet.

Förder-Beschreibung

Ausbildungsbonus

Trotz steigender Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge finden derzeit nicht alle Jugendlichen direkt nach der Schule einen Ausbildungsplatz.

Der Ausbildungsbonus ist ein einmaliger pauschaler Zuschuss für Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für förderungsbedürftige junge Menschen schaffen oder die Azubis aus insolventen Unternehmen übernehmen. Der Bonus soll Arbeitgeber motivieren, diesen Menschen eine neue Chance für den Einstieg in das Berufsleben zu bieten und sie zu qualifizierten Fachkräften auszubilden.

Investition

24.000

Netto Förderung

6.000

Förderung in %

25

Förderstelle

Bundesministerium für Arbeit und Sozia-les, Referat Öffent-lichkeitsarbeit und Internet
Wilhelmstraße 49
11017 Berlin
Tel.: 03018 527-0
Fax: 030 18 527 2236
info@bmas.bund.de
www.bmas.de

Antragsstelle

Der Ausbildungsbonus kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden

Auf die Zusätzlichkeit kann bei Einstellung von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben, verzichtet werden. Bei dem Ausbildungsbonus handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss, der die Kosten der Ausbildung reduziert. Die Höhe des Ausbildungsbonus richtet sich nach der Höhe der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr. Wurden bei Abschluss des Ausbildungsvertrages bereits erfolgreich absolvierte Teile der Ausbildung auf die Ausbildungsdauer angerechnet, reduziert sich der Ausbildungsbonus anteilig. Sofern der oder die Auszubildende bereits eine Einstiegsqualifizierung in dem Unternehmen absolviert hat, werden die in diesem Zusammenhang gezahlten Zuschüsse ebenfalls auf den Ausbildungsbonus angerechnet. Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent erhalten Unternehmen nach Ablauf der Probezeit, weitere 50 Prozent nach der Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung. Förderfähig mit dem Ausbildungsbonus sind nur Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seemannsgesetz oder dem Altenpflegegesetz. Der Ausbildungsbonus kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.

Andreas Schilling

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