Fördermittel in Arnsberg

Fördermittel in Arnsberg sind für jeden Geschäftsführer eine klasse Angelegenheit. Und dabei gibt es reichlich Zuschüsse zu verteilen. Denn jährlich werden von der Bundesregierung und der Europäischen Union rund 145 Milliarden Euro geschenktes Geld in der Bundesrepublik zugeteilt. Statistisch gesehen können Unternehmensinhaber in Arnsberg pro Jahr im Durchschnitt 56.000 Euro einsammeln. Und 60% aller Fördermittel sind echte Förderprogramme – Kapital, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Hilfe in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Geschäftsführer haben erfahrungsgemäß gesehen in den letzten 3 Jahren keine Förderungen beantragt. Das versteht keiner!


Fördermittel in Arnsberg – Zuschuss versus Kredite

Mit 73.628 Bürgern (Stand 2018) zählt Arnsberg zu den mittleren Städten in Deutschland. Großstadt ist Arnsberg seit 1.901 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Arnsberg ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der aktuellen GRW Einteilung:

Das bedeutet hauptsächlich, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Fördermittel in Arnsberg zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und dadurch ist Arnsberg attraktiv (19 TOP Unternehmen haben hier Ihren Standort und sind potentielle Auftraggeber) Grundsätzlich vereinbaren Bund und Länder in gleichen Abständen die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für eine Förderperiode von 6 Jahren (2014-2020). Hierbei kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die Hauptstadt und strukturschwache Gegenden im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Arnsberg gab es auch 44 Insolvenzanträge, denn nicht jedes Unternehmen überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 29 die Insolvenz eröffnet, während bei 15 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 121 und es stand die Summe von 17.275.000 € im Raum.

Generell müssen Sie in Arnsberg zwischen folgenden Versionen von Zuschüssen unterscheiden:

  • Zuschuss - nicht rückzahlbares geschenktes Geld für Investitionen und laufende Aufwand. Wird oft als Investitionszulage in entsprechenden Gegenden (Fördergebieten) ausgezahlt. Die Auszahlung ist immer an Vorschriften gebunden und muss nicht zurückbezahlt werden. In einigen Situationen besteht, wenn alle Anforderungen erfüllt sind, ein Rechtsanspruch auf das geschenktes Geld. Halten Sie sich nicht an die vereinbarten Konditionen, müssen Sie die Fördermittel zurückzahlen.
  • Darlehen – Nichts geschenkt, aber immerhin ein zinsgünstiges Darlehen zu besseren Konditionen als die Hausbank bieten kann (sofern diese Ihnen überhaupt ein Angebot unterbreitet). Problem ist, dass zu 90% die Hausbank den Kredit ausreicht und hiermit prozentual mithaftet.

Kluge Firmeninhaber nutzen Zuschüsse, vorwiegend für:

  1. Unabhängigkeit von Geldinstituten
  2. Größere Liquidität
  3. Aufrechterhaltung von Sicherheiten
  4. Senkung der Fremdmittel
  5. Absatzförderung
  6. Aus- und Weiterbildung (19%)
  7. Wachstum (35%)
  8. Umwelttechnologie (7%)

Wir raten zu folgenden Fördermittel-Berater in Arnsberg:

  • Herr Hans-Jürgen Wilbat Sperberhöhe 20 59759 Arnsberg eMail: info@steuerkanzlei-wilbat.de Website: http://www.steuerkanzlei-wilbat.de/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Fördermittelberatung

Fördermittel in Arnsberg – Die typischen Fehler

Viele Geschäftsinhaber stellen kein Anfrage, weil Sie die Förderungen nicht kennen, nicht an einen erfolgversprechenden Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen glauben nicht zu erfüllen, den Antrag bei der falschen Behörde einreichen, formale Fehler machen, Unterlagen fehlen, Unterlagen falsch ausgefüllt sind oder Antragsfristen verpasst wurden. Deshalb sind die ersten drei Grundregeln:

  • Stellen Sie einen Antrag – Kein Antrag, keine Förder-Gelder!
  • Stellen Sie den geeigneten Antrag – Anträge an den verkehrten Fördermittelgeber führen zur Ablehnung!
  • Stellen Sie den Antrag inhaltlich fehlerfrei – Die Förder-Gelder erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Antrag inhaltlich akkurat stellen!

Wenn Sie siegreich Fördermittel in Arnsberg beantragen, haben Sie einen CASH Gewinn, wie die beiden Umsetzungsbeispiele zeigen:

Fördermittel in Arnsberg – Beliebte Investitionen

Super! Innovative Unternehmensinhaber können jetzt durch Fördermittel, die infolge der Notlage aufgelegt wurden, zusätzliche Fördermittel und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Aufzählung der Investitionen mit Zuschussmöglichkeiten:

  1. Abfindungen für Altgesellschafter
  2. Maschinen
  3. Software
  4. Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
  5. Wachstumsmaßnahmen
  6. Fahrzeuge
  7. Lohnkosten
  8. Unternehmensgründung
  9. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  10. Kauf eines Unternehmens
  11. Übernahme von Gesellschaftsanteilen oder Vermögensgegenständen
  12. Betriebs− und Geschäftsausstattung
  13. Modernisierung und Erweiterung
  14. Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers
  15. Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern

Fördermittel in Arnsberg – Das KMU Kriterium

Förderprogramme in Arnsberg und nicht rückzahlbare Zuschüsse sind keine Almosen, sondern geschenktes Geld vom Staat, um Geschäftsführer erfolgreicher zu machen.

Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Eigenschaften entscheiden darüber, ob ein Unternehmensinhaber als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Unternehmensinhaber als KMU, wenn nicht mehr als 249 Angestellte vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO umgesetzt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.

Fördermittel in Arnsberg – Bundeszuschuss

32 Prozent der Förderprogramme kommen vom Bund und 5% von der EU. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Förder-Geldern, also Geld, das Geschäftsinhaber für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.

Fördermittel in Arnsberg – Landeszuschuss

30 Prozent der Zuschüsse kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.

  • https://www.keyna.de/foerdermittel-beratungsprogramm-wirtschaft-nrw-bpw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-fue-rationelle-energieverwendung/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie-fuer-existenzgruendungen-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-mittelstandskredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-potenzialberatung-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-universalkredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-eu-mikrodarlehen/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-innovationsdarlehen/

Fördermittel in Arnsberg – Zuschuss der Stadt

5 Prozent der Förderungen kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Förderprogrammen, aber es gibt halt auch nur wenige Programme

Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.

Fördermittel – Allgemeine Linkliste

  1. Was sind Zuschüsse?
  2. Warum erhalten nur so wenig Unternehmen Zuschüsse?
  3. Zuschüsse und Förderungen - Die TOP 3 Probleme!
  4. Zuschüsse und Förderungen richtig verstehen!
  5. Zuschüsse zu Beratungskosten verstehen!
  6. Fördermittel und Zuschüsse in der Übersicht!
  7. Sinnvolle Gliederung der Zuschüsse!
  8. Wie Firmen am schnellsten Fördergelder auf ihr Konto bekommen?
  9. Erhöhen Zuschüsse den Gewinn?
  10. Wer bekommt in Deutschland eigentlich Zuschüsse?
  11. Wer vergibt Fördermittel und nicht rückzahlbare Zuschüsse?
  12. Die ultimative Fördermittel Winner Strategie?


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.