Die Firmengründung in Hongkong als internationaler Hub zum Werterhalt und Schutz von Vermögenswerten interessant. Hongkong - 1997 nach mehr als 150 Jahren britischer Kolonialherrschaft wieder unter die Verwaltung von China gekommen - ist noch immer eine Sonderverwaltungszone. Damit gehört Hongkong zu den offensten und unternehmerfreundlichsten Volkswirtschaften dieser Welt.
Der Stadtstaat ist zudem ein Finanzplatz mit höchster internationaler Reputation. Denn Englisch und nicht Chinesisch ist in Hongkong die offizielle Amtssprache. Nicht nur das lockt zahlreiche internationale Firmen an, um mitten in Asien eine Niederlassung zu gründen. Es ist der freie Zugang zu den weltweiten Märkten, über die Hongkong als Sonderverwaltungszone verfügt, was dazu führt, dass Hongkong heute bunter und bunter wird was die Vielfalt an Unternehmen angeht, die eigentlich ausländische Wurzeln haben. Den Status einer Sonderverwaltungszone ist Hongkong noch einige Zeit sicher - noch bis 2047. Besiegelt wurde dies im Jahr 1984, als zwischen China und Großbritannien die schrittweise Rückkehr von Hongkong unter chinesische "Herrschaft" in einer gemeinsamen Vereinbarung besiegelt wurde.
Bis die weitreichenden Autonomierechte 2047 aufgehoben werden ist Hongkong ein Stadtstaat und es wird möglich sein für Ausländer ohne Probleme eine in Hongkong registrierte Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung zu registrieren. Eine solche Hongkong Gesellschaft ist ein geeignetes Werkzeug für multinationale Investments. Es ist dabei egal, ob es sich um die persönliche Vermögensverwaltung handelt oder um die Nachfolgeplanung, um Trusts oder Stiftungen. Diese Gründungen sind allerdings nur dann sinnvoll, wenn es um mehrere Millionen US-Dollar geht, die investiert werden sollen. Ein Minimum für die Einlage gibt es allerdings nicht.
Wie die Hongkong Gesellschaft ausgestaltet wird, dafür gibt es keine bzw. kaum Grenzen, die gezogen werden müssen. Wenn keine Gelder im Namen anderer Personen oder Unternehmen investiert werden, ist auch keine Lizenz erforderlich, um in Hongkong zu investieren. Für eine Hongkong Gesellschaft wird mindestens ein Aktionär benötigt. Die maximale Anzahl beträgt 50. Der Aktionär kann eine Privatperson sein, aber auch als Gesellschaft auftreten. Erforderlich ist ein Direktor, der benannt wird. Aktionäre und Direktoren können Einwohner eines beliebigen Landes sein. Hongkong ist zwar eine Sonderverwaltungszone und bietet eine sehr gute Möglichkeit für Privatpersonen bzw. Unternehmen mit einer Hongkong Gesellschaft in Asien Fuß zu fassen. Hongkong ist aber keine Steueroase. Die Ertragssteuer beträgt in Hongkong 16,5 Prozent. Es gibt auch einen niedrigeren Steuersatz. Dieser liegt bei 8,25 Prozent, also gerade der Hälfte. Der niedrige Steuersatz gilt für die ersten 2.000.000 HKD (Hongkong Dollar). Kapitalerträge sind in Hongkong allerdings steuerfrei. Informationen zur Hongkong Gesellschaft, den Hintergründen und viele, viele Informationen gibt es auf https://www.hawksford.com/language/de/experten-guides/hongkong-internationaler-hub-zum-werterhalt.
Bei einer Hongkong Gesellschaft gibt es keine Beschränkungen in Bezug auf die Art der Vermögenswerte. Es wird aber zwischen bankfähigen und nichtbankfähigen Vermögenswerten unterschieden. Die nichtbankfähigen Vermögenswerte umfassen privates Beteiligungskapital (Private Equity), aber auch Immobilien, Schmuck und Kunst. Wichtig ist, dass die Hongkong Gesellschaft über gute Beziehungen zu den Banken verfügt. Hongkong hat eine ausgeprägte Bankeninfrastruktur. Eine passende Partnerbank zu finden ist daher nicht schwer. Die in Hongkong möglichen Banklösungen reichen von der vollen Vermögensverwaltung bis hin zu reinen Ausführungsmandaten.
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