Die Fachkundige Stellungnahme für Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erstellt nur eine fachkundige Stelle (Gründungsberater, Unternehmensberater, Steuerberater, IHK). Warum? Weil die Arbeitsagentur keine Ahnung hat und sich auf externe Experten verlässt. Also begutachten wir aufgrund eines Kriterienkatalogs der Arbeitsagentur Ihr Existenzgründungsvorhaben und bestätigen die die Tragfähigkeit der Existenzgründung im Rahmen des Gründungszuschuss Antrags auf dem Formular "Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 57 SGB III."
Arbeitslosengeldempfänger 1, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den Gründungszuschuss. Dieser fasst die bisherigen Einzelmaßnahmen, das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), zusammen. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitslosengeldempfänger 1 bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war.
Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und Beantragung des Gründungszuschuss müssen Arbeitslosengeldempfänger 1 noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben. Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Es handelt sich um eine Kann-Regelung!
Je besser und durchdachter der Plan, desto wahrscheinlicher ist am Ende auch eine positive Entscheidung der Arbeitsagentur in Sachen Gründungszuschuss. Also geht es bei dem Gründungszuschuss vor allem um die richtige Vorbereitung. Hier ist es ratsam, nicht überhastet zur Arbeitsagentur zu laufen, sondern die eigenen Pläne in Ruhe zu überdenken und mit fachkundiger Hilfe in ein schlüssiges Konzept zu gießen. Um mögliche Sperrfristen zu vermeiden, ist die frühzeitige Meldung der Arbeitslosigkeit besonders wichtig. Darauf aufbauend bleibt dann genügend Zeit, um die eigene Selbstständigkeit zu planen und den Gründungszuschuss erfolgreich zu beantragen.
Eine fachkundige Stelle (Gründungsberater, Unternehmensberater) muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung im Rahmen des Gründungszuschuss Antrags bestätigen (= Fachkundige Stellungnahme). Der Gründungszuschuss wird dann in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird der Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300€ zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere neun Monate stehen 300€ pro Monat Gründungszuschuss zur sozialen Absicherung zur Verfpgung, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden (Nachweise erforderlich).
Arbeitslosengeldempfänger 1 haben ab dem Monat, in dem sie das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) vollenden, keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Eine erneute Förderung durch den Gründungszuschuss ist zudem nicht möglich, wenn seit dem Ende einer Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (bspw. Gründungszuschuss; Einstiegsgeld, Überbrückungsgeld) noch nicht 24 Monate vergangen sind. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich (in den ersten neun Monaten der Förderung) um die Anzahl von Tagen, für die ein Gründungszuschuss gezahlt wurde. Ab dem 1. Februar 2006 besteht zudem die Möglichkeit, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern.
Das Einstiegsgeld als Zuschuss fpr HARTZ 4 Bezieher wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld 2 gezahlt. ALG 2 Empfänger können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, die nur gering bezahlt wird und mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst oder sich selbstständig machen wollen und Ihre Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat. Die Förderungsdauer beim Einstiegsgeld beträgt maximal 24 Monate. Einstiegsgeld ist quasi ein Zuschuss zu ALG 2. Es gehört nicht zum steuerpflichtigen Einkommen und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Die Arbeitsagentur entscheidet ob und in welcher Höhe Existenzgründer Einstiegsgeld erhalten. Der Grundbetrag des Einstiegsgeldes berechnet sich auf der Grundlage der monatlichen ALG 2 Regelleistung. Ergänzend dazu können Existenzgründer einen Betrag erhalten, der die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit, die Größe des Haushaltes oder besondere persönliche Umstände berücksichtigt. Eine Fachkundige Stellungnahme ist ebenso erforderlich wie der Nachweis der Fähigkeit zur Selbstständigkeit.
Das Einstiegsgeld kann nach der Erstbewilligung und der Fachkundige Stellungnahme weiter gewährt werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt. Das Einstiegsgeld steht nur Existenzgründern zur Verfügung die ALG 2 Bezieher sind. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Gründungszuschuss für ALG 1 Empfängern.
ACHTUNG: Das Einstiegsgeld bekommt nur, wer eine Existenzgründung im Haupterwerb anstrebt. ALG 1 Empfänger können den Gründungszuschuss beantragen nach dem Sozialgesetzbuch III. ALG 2 Empfänger die Einstiegsgeld beantragen, können zudem mit Zuschüssen bzw. Krediten von maximal 5.000 Euro rechnen. Zuschüsse gibt es ohne eine feste Obergrenze. Der Grund: das "Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente". In den Bestimmungen des SGB II zum Einstiegsgeld in den Paragraf 16 ("Leistungen zur Eingliederung") ist dieser Kredit aufgeführt.
In Deutschland wagen Jahr für Jahr etwa 400.000 bis 500.000 Existenzgründer den Schritt in die Selbständigkeit. Seit dem außergewöhnlichen „Ich-AG-Boom“ mit 572.600 Gründungen im Jahr 2004 hatte die Zahl der Existenzgründer bis zum Jahr 2008 abgenommen. In 2009 waren ca. 410.000 Existenzgründer am Start (IfM Bonn). Grund dafür ist nicht zuletzt die in 2009 ungünstige Arbeitsmarktlage im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, die mit weniger Arbeitsplatzangeboten und höheren Arbeitslosenzahlen (und damit mehr Gründern aus der Arbeitslosigkeit) einherging.
Wer den Weg in die berufliche Selbständigkeit als Existenzgründer geht, sieht meist den Wald vor lauter Bäumen nicht. Existenzgründer suchen daher oft nach kostenfreien Informationen im Internet, besuchen ein Gründungsseminar oder lassen sich von einem freien Unternehmensberater oder anderen kompetenten Fachleuten helfen. Existenzgründer müssen sich überlegen, mit welchem Angebot Sie auf den Markt gehen wollen. Dafür müssen Existenzgründer Ihre zukünftigen Kunden, ihre Bedürfnisse, ihre Neigungen, ihr Kaufverhalten kennen lernen. Existenzgründer brauchen ein Alleinstellungsmerkmal, also etwas Besonderes, was die Konkurrenz nicht hat. Auch sollten sich Existenzgründer einen Überblick über die Konkurrenzsituation, vor allem auch an dem Standort, den Sie wählen, machen. Existenzgründer haben eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Wir empfehlen einen Businessplan für das Arbeitsamt zu schreiben. Damit gelingt der erfolgreiche Start.