Fördermittel

Existenzgründung Wissen – Zuschüsse

Ein Transfer von Gütern, Barmitteln oder Dienstleistungen, für welchen allgemein keine Rückzahlung vereinbart wurde, ist ein so genannter Zuschuss. Bedingt oder unbedingt können öffentliche Investitionszuschüsse auch rückzahlbar sein, zum Beispiel das BaFög. Als Geber wird derjenige bezeichnet, der den Zuschuss vergibt.

Bei der Bilanzierung wird zwischen einem privaten und einem öffentlichen Zuschuss unterschieden. Innerhalb dieser beiden Abgrenzungen gibt es wiederum Unterscheidungen.

Beim privaten Zuschuss muss beispielsweise darin unterschieden werden, ob die Zuschüsse von einem Gesellschafter sind und sich aus einem Gesellschaftsverhältnis ergeben, oder ob es sich um Zuschüsse handelt, die Teil einer Gegenleistung sind. Erstere Zuschüsse sind für eine Personengesellschaft zusätzliches Eigenkapital. Bei Kapitalgesellschaften wiederum wird dieser Zuschuss in der Bilanz als Kapitalrücklage aufgeführt. Letzterer Zuschuss wiederum gilt als passiver Rechnungsabgrenzungsposten. Der Grund ist schlichtweg der, dass derartige Zuschüsse ein Entgelt für Leistungen in der Zukunft darstellen und die Kosten für eine Anschaffung im Unternehmen mindern.

Die Bilanzierung öffentlicher Zuschüsse muss wiederum in drei verschiedene Szenarien unterschieden werden: Einerseits gibt es die Zuschüsse, die bedingt rückzahlbar sind. Im Einzelfall muss die Bilanzierung hier geprüft werden. Beim zweiten Szenario, den Zuschüssen, die unbedingt rückzahlbar sind, sind Zuschüsse auf der Seite der Verbindlichkeiten eines Unternehmens zu verbuchen. Das dritte Szenario sind nicht rückzahlbare Zuschüsse. Diese wiederum können einerseits als Ertrag in jener Periode, in welcher der Zuschuss zugeführt wurde, verbucht werden. Andererseits können sie auch von einer Investition in Form von Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abgesetzt werden. Auf diese Weise werden Sie über die Nutzungszeit der Investition durch verminderte Abschreibungen verteilt.

Zuschüsse generell werden von öffentlicher Hand wie auch von privater Hand meist zu einem beliebigen Nutzen gewährt. Während die öffentliche Hand damit zum Beispiel die Bildung oder die Wirtschaft unterstützt, haben private Interessenten mit Zuschüssen vor, ihr Image zu verbessern oder ihren moralischen Vorstellungen gerecht zu werden. Beispiele für Zuschüsse sind Zuschüsse bei Neugründungen von Unternehmen, Stipendien und vieles weitere.

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Andreas Schilling

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