Businessplan

Existenzgründung Wissen – Website Business Plan

Der englische Begriff „Businessplan“ bedeutet übersetzt „Geschäftsplan“. Es handelt sich dabei um einen Plan für ein Unternehmen, in welchem die Philosophie des Unternehmens und die Unternehmensziele zusammen mit jenen Strategien, die zur Erreichung dieser Ziele notwendig sind, niedergeschrieben werden. Geschäftspläne bzw. Businesspläne werden von den Unternehmen nicht nur dazu gebraucht, sich selbst einen eigenen Überblick über die Unternehmung zu verschaffen, sondern werden von Dritten, beispielsweise von Banken, wenn es um die Kreditvergabe geht, eingefordert.

Entstehung

Einem Geschäftsplan geht in der Regel ein Marketingplan voran. Durch die Ergänzung um weitere Pläne, konkret dem Personalplan, dem Produktionsplan, dem Beschaffungsplan, dem Forschungsplan, dem Vertriebsplan und dem Finanzplan, entsteht ein so genannter Businessplan. Selbstverständlich müssen die einzelnen Pläne korrekt zusammengefasst werden. Der Finanzplan ist neben dem Marketingplan der wichtigste Teil des Businessplans, da diese beiden Teile Informationen über die finanzielle Entwicklung beinhalten und darüber Aufschluss geben, wie das Unternehmen gewillt ist, Umsatz zu generieren.

Businessplan für eine Webseite

Businesspläne gibt es für viele verschiedene Branchen. In den letzten Jahrzehnten hat sich der Dienstleistungsbereich auf ein neues Level gehoben, so dass bereits von einem vierten Sektor die Rede ist. So existieren heutzutage sehr viele Internetfirmen, auch die TV Werbung wird teilweise von diesen Internetfirmen dominiert - vor zehn Jahren war das noch undenkbar. Während Businesspläne für das normale Handels- und Dienstleistungsgewerbe relativ ähnlich aufgebaut sind, unterscheidet sich ein Businessplan für eine Webseite bzw. ein Online-Gewerbe etwas mehr von den üblichen Businessplänen. Dies ist schlichtweg deswegen der Fall, weil es beispielsweise nicht zwingend eine Räumlichkeit geben muss, in welcher die Firma besteht. Dementgegen gewinnen Faktoren wie die Server zur Bereitstellung der Dienste viel höheres Gewicht. Am besten schaut man sich bei der Erstellung eines Businessplans generell Vorlagen und Checklisten an. Insbesondere die Vorlagen und bereits fertige Muster liegen branchenspezifisch vor. So gibt es für Webseiten bereits genügend Beispiele von Businessplänen, die erfolgreich von Dritten angenommen wurden. Eine Orientierung an solchen Plänen sorgt meistens dafür, dass im eigenen Businessplan weniger Fehler passieren und der Grad der Professionalität steigt.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
Andreas Schilling

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