Bei dem Unternehmensregister, welches über die Internetadresse Unternehmensregister.de zugänglich ist, handelt es sich um ein offizielles Verzeichnis eines Staates oder eines Staatenbunds, in welchem alle Unternehmen gelistet sind – in dem Fall Deutschland. Derartige Register sind zur Erfassung wesentlicher rechtlicher Informationen sowie zur öffentlichen Bereitstellung dienlich. In Europa fasst das so genannte European Business Register die vielen national unterschiedlichen Unternehmensregister zusammen. Für Unternehmensregister ist eine solche Zusammenfassung typisch, zum Beispiel werden vom tschechischen Unternehmensregister auch gemeinnützige Verbände und staatliche Unternehmen erfasst. Das niederländische Unternehmensregister wiederum erfasst auch Religionsgemeinschaften und Regierungsstellen. Derartige Register haben lange Tradition: In Spanien gibt es beispielsweise ein Flaggenregister und ein Schiffsregister aus dem Jahr 1737. Das erste Handelsregister folgte diesen beiden Registern ebenfalls in Spanien im Jahr 1885.
Rechtlicher Hintergrund
Durch das Gesetz des elektronischen Handelsregisters und Genossenschaftsregisters sowie dank des Unternehmensregisters vom 10. November 2006 wurde das Unternehmensregister eingeführt. Zum 1. Januar 2007 nahm es seinen Betrieb auf und war über die genannte Internetadresse erreichbar. Die Einführung geht auf das Jahr 2001 zurück, in welchem der Abschlussbericht der Corprate Governance Regierungskommission vorlag. Außerdem dient das Unternehmensregister der Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben.
Organisation
Der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers betreibt auch das Unternehmensregister. Konkret handelt es sich dabei um die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH. Kostenfrei können im Unternehmensregister Recherchen über einzelne Unternehmen sowie Einsichtnahmen in Unternehmensträgerdaten und Veröffentlichungen getätigt werden. Sobald es um Auszüge aus amtlichen Registern geht, beispielsweise dem Genossenschaftsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Handelsregister, ist über das Unternehmensregister eine Gebühr fällig. Primär erfolgen Datenübermittlungen ins Unternehmensregister durch die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH und werden demnach intern getätigt. Die Indexdaten werden von den Bundesländern geliefert. Durch diese Daten kann auf die Original-Registerdaten zugegriffen werden und je nach Typ, beispielsweise bei Bekanntmachungen, wird sogar der Volltext geliefert. Unternehmen, die an der Börse gelistet sind, müssen Informationen über Directors‘ Dealings, Ad-Hoc Infos oder Stimmrechtsanteile selbst oder durch ein beauftragtes Unternehmen veröffentlichen.
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