Die Umsatzsteuernummer, kurz USt-IdNr., Ist heute unter dem Namen Umsatzsteuer- Identifikationsnummer bekannt. Es handelt sich dabei um eine eindeutige Kennzeichnung eines europäischen Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne. Die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer dient innerhalb der EU dem innergemeinschaftlichen Dienstleistungs- und Warenverkehr zum Zwecke der Umsatzsteuer. Daher wird die Umsatzsteuernummer auch von jedem Unternehmer benötigt, welcher in der EU an einem solchen Dienstleistungs- und Warenverkehr zwischen mehreren Mitgliedstaaten teilnimmt. Wenn eine Lieferung an einen Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer ausgeführt wird und von einem EU Staat in einen anderen Staat der EU gelangt, so ist diese Lieferung in ein anderes Land der EU von der Umsatzsteuer befreit. Diese Klausel wird auch „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ genannt. Mithilfe der Umsatzsteueridentifikationsnummer wird die Unternehmereigenschaft des Empfängers der Leistung überprüft. Im Sinne des innergemeinschaftlichen Erwerbs wird durch das Bestimmungslandprinzip die Besteuerung in das Empfängerland verlagert.
Wenn eine Dienstleistung an einen europäischen Unternehmer vorliegt, so kann der Leistungsempfänger durch die Verwendung der Umsatzsteueridentifikationsnummer und beim Vorliegen zusätzlicher Voraussetzungen den Ort der Besteuerung in jenen Mitgliedsstaat der EU verlagern, der die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Leistungsempfängers ausgegeben hat. Das zuständige Gesetz der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft regelt, dass der Leistungsempfänger die Leistung dort zu versteuern hat.
Erteilung der Umsatzsteueridentifikationsnummer
Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer wird in Deutschland einem Unternehmen im umsatzsteuerlichen Sinne vom Bundeszentralamt für Steuern kostenlos erteilt. Dies geschieht auf Antrag hin. Es ist auch möglich, diesen Antrag online abzugeben, insofern eine Steuernummer genannt wird. Das Bundeszentralamt benötigt, insofern es sich um eine Kleinunternehmerregelung handelt, zusätzlich ein Sondersignal des zuständigen Finanzamtes. In Deutschland sind diese gesetzlichen Grundlagen durch das Umsatzsteuergesetz geregelt.
Ausnahme: Europäische Identifikationsnummer
Die europäische Umsatzsteueridentifikationsnummer ist eine Ausnahme: Es handelt sich hierbei um Umsatzsteueridentifikationsnummern, welche mit den Buchstaben EU beginnen und an jene Unternehmen vergeben werden, die nicht in der EU ansässig sind, die aber als Steuerschuldner in der EU ausschließlich sogenannte sonstige Leistungen an Nicht-Unternehmer erbringen, die in der EU ansässig sind. Dies muss auf elektronischem Wege geschehen.
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