Existenzgründung

Existenzgründung Wissen – Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die wohl wichtigste Verbrauchsteuer, die der deutsche Staat mittlerweile erhebt. Sie wird auf Güter und Dienstleistungen belastet, wenn diese der Verbraucher in Anspruch nimmt. Nach dem Umsatzsteuergesetzes gibt es zwei unterschiedliche Steuersätze in Deutschland. Zum einen den Regelsteuersatz von 19%, dem die meisten Umsätze unterliegen. Dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen unter anderem fast alle Lieferungen von Lebensmitteln (ausgenommen: die meisten Getränke und Umsätze in Gaststätten), Bücher und Zeitungen, Umsätze im kulturellen Bereich (Theater, Kino) und der öffentliche Nahverkehr und neuerdings auch die Hotels. Jeder erinnert sich gerne an die aktuelle Debatte um die Reduzierung der Steuersätze für das Hotelgewerbe. Sonderregelungen können für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten. Ausfuhrlieferungen in Länder außerhalb der EU und innergemeinschaftliche Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der EU sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit.

Beispiel: als Konsument sieht man immer nur den Brutto Preis, wenn man in den Buchladen geht. Wenn man also ein Buch für 119€ kauft, kassiert davon das Finanzamt beim Verkäufer gleich mal 19€ ab und dem Unternehmer verbleiben 100€ zur Deckung seiner Kosten der Erwirtschaftung eines Gewinns.

Unternehmer müssen regelmäßig nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Beträgt die Vorjahressteuer mehr als 7.500€, muss man die Umsatzsteuer-Voranmeldung nach jedem Kalendermonat abgeben. Beträgt die Vorjahressteuer nicht mehr als 1000 Euro, kann einen das Finanzamt von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung befreien. Existenzgründer sind generell verpflichtet im laufenden und dem folgenden Kalenderjahr die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben. Diese Verpflichtung gilt dann nicht, wenn Sie nur umsatzsteuerfreie Umsätze ausführen, bei denen kein Vorsteuerabzug möglich ist, bzw. wenn Sie die Kleinunternehmerregelung oder die Sonderregelung für pauschalierende Land- und Forstwirte in Anspruch nehmen.

Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung). Soweit man zur Abgabe monatlicher Voranmeldungen verpflichtet ist, hat man eine Vorauszahlung zu leisten. Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres muss man auf jeden Fall eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Die Vordrucke hierfür gibt es beim Finanzamt.

Umsatzsteuer Identifikationsnummer

Neben der Steuernummer gibt es für Unternehmer auch die Möglichkeit, eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr) zu bekommen. Beantragen sollte die Umsatzsteuer Identifikationsnummer prinzipiell jeder Unternehmer, wenn er diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigt. Der schriftliche Antrag für die Umsatzsteuer Identifikationsnummer erfolgt hierbei beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) kann aber auch direkt online gestellt werden. Beim schriftlichen Antrag ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Die postalische Adresse ist wie folgt:

Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis
Telefax: 0228 / 406-3801

Wenn Sie bisher umsatzsteuerlich nicht geführt werden, was für Existenzgründer in der Regel, müssen Sie sich für die Umsatzsteuer Identifikationsnummer zunächst an Ihr zuständiges Finanzamt wenden (formlos oder im Fall der Neugründung über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Nach der umsatzsteuerlichen Erfassung übermittelt Ihr Finanzamt die Daten dann an das Bundeszentralamt für Steuern. Ein gesonderter Antrag für eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Wenn sie also jetzt für Ihr Unternehmen beispielsweise in Polen günstig Möbel, Blumen oder auch ein Auto kaufen wollen, können sie dies jetzt mehrwertsteuerfrei (22% VAT in Polen) tun. Das einzige was sie beim Kauf dann vorlegen müssen, ist die aktuelle deutsche Umsatzsteuer Identifikationsnummer Bescheinigung.

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat, Vierteljahr) elektronisch beim Finanzamt eingehen. Gleichzeitig ist die in der Umsatzsteuervoranmeldung errechnete Steuer an die Finanzkasse abzuführen. Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag Festsätzen der dann in der gesetzten Frist zu zahlen ist. Grundsätzlich ist die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch an das Finanzamt zu senden (§ 18 Abs. 1 UStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2003). In den meisten Steuersoftware Programmen ist die Umsatzsteuervoranmeldung integriert. Alternativ dazu kann über das online Elsterformularverfahren (www.elsterformular.de) die Umsatzsteuervoranmeldung direkt an das Finanzamt übermittelt werden.

Führt die Umsatzsteuervoranmeldung zu einer (regelmäßigen) Erstattung, bei beispielsweise die Anlaufkosten und Investitionen deutlich höher als die Umsätze sind, kann das Finanzamt eine Überprüfung festsetzen. Der Unfall Überprüfung steht dabei immer im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzamts. Man kann diese Prüfung erheblich beschleunigen, indem man geeignete Unterlagen, die zu einer Erstattung im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung führen, dem Finanzamt gleich einreicht (Rechnungen) der Voranmeldung beizufügen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat zu verlängern (Dauerfristverlängerung).

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Andreas Schilling

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