Welche Existenzgründer möchte nicht gerne Steuern sparen. Prinzipiell existieren zahlreiche Urteile, Gesetze und Vorschriften, Tricks und Modelle wie Existenzgründer rechtlich einwandfrei Steuern sparen können. Dabei werden aus steuerlicher Sicht bereits bei der Gründung durch beispielsweise die falsche Wahl der Rechtsform viele Fehler gemacht, oder mögliche Begünstigungen nicht oder nicht ausreichend genutzt.
Viele Gründer übernehmen diskutieren und verbuchen von Belegen selbst. Nicht selten wird der für die Nacht und das Wochenende geopfert. Leider führt in den meisten Fällen das falsche Buch ein und kommentieren zu Steuernachzahlungen im Rahmen einer Betriebsprüfung, da entweder keine oder zu wenig oder zu spät Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wurde. Das Outsourcing der Buchführung an eine fachkundige Stelle kann hier bereits helfen massiv Steuernachzahlungen zu verhindern und Steuern zu sparen.
Viele Existenzgründer vergessen auch, dass bereits im Vorfeld einer Unternehmensgründung Kosten entstehen, die in der Regel auch steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Unternehmensberater, Literatur, Preisen oder auch Bewirtungskosten. Hier sollten sie als Existenzgründer entsprechende Belege sammeln und die Ausgaben dokumentieren.
Steuern sparen kann man auch, wenn man beim Start die Rechtsform eines Personenunternehmens wählt. Blendet man die Besonderheiten in der Besteuerung mal aus, dann ist die Kapitalgesellschaft im Vergleich zur Personengesellschaft mit einer ähnlichen steuerlichen Gesamtbelastung versehen, aber bei der Kapitalgesellschaft ist für das Gehalt des Geschäftsführers (= Privatentnahme beim Inhaber in der Personengesellschaft) in jedem Fall die Lohnsteuer zu bezahlen, was bei einem schlechten Geschäftsverlauf zu einem Abfluss von Liquidität führen kann.
Auch ist es manchmal sinnvoll, Angehörige oder Mitglieder der Familie, die im Rahmen der Existenzgründung unterstützen, über Arbeitsverträge, Darlehensverträge oder Mietverträge abzusichern. Dabei müssen allerdings oft Formvorschriften zur steuerlichen Absetzbarkeit beachtet werden. Auch so lassen sich Steuern sparen.
80 % der Existenzgründer wissen nicht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen in Anspruch nehmen kann. Liegen nämlich nicht alle Voraussetzungen vor, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen. Dabei sind Rechnungen die per PDF Datei übermittelt werden und keine digitale Signatur haben, nicht vorsteuerabzugberechtigt. Der können bei betrieblichen Ausgaben im Jahr von beispielsweise 100.000 € schnell mal 8.000€ - 10.000€ an Nachzahlungen rauskommen.
Generell gilt, je früher man sich als Existenzgründer mit dem Thema Steuern und Steuern sparende Fass, umso eher können Fehler vermieden und mögliche Vorteile genutzt werden. Die Zusammenarbeit mit einer fachkundigen Stelle und die Auslagerung der Buchführung ist in jedem Fall lohnend, war so mit oftmals teure Überraschungen durch spätere Betriebsprüfungen vermieden werden können.
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