Existenzgründung

Existenzgründung Wissen – Steuerberater

Ein Steuerberater berät sowohl privat als auch gewerblich bei betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen. Grundsätzlich handelt es sich dabei um einen freien Beruf: In Österreich und Deutschland zählt dieser zu den klassischen Kammerberufen. Die berufsrechtlichen Zugangsregelungen sind hierbei relativ streng. In den beiden Ländern ist die Bezeichnung Steuerberater außerdem rechtlich geschützt.

Berufsspezifische Restriktionen und Tätigkeitsbereich

Wie bereits angedeutet unterliegt der Beruf des Steuerberaters einer freiberuflichen Ausübung. Deshalb können die Bestimmungen der Gewerbeordnung darauf nicht angewandt werden. Die Zulassung und der Tätigkeitsbereich für den Beruf des Steuerberaters sind ausführlich im Steuerberatungsgesetz und der zugehörigen Durchführungsverordnung festgehalten. Die meisten Beratungstätigkeiten dürfen, weil sie Teil sogenannter Vorbehaltsaufgaben sind, lediglich von zugelassenen Steuerberatern sowie einen kleinen Teil weiterer Berufsangehöriger durchgeführt werden. Die Vertretung des Berufsstands der Steuerberater sind in Deutschland die verschiedenen Steuerberaterkammer. Sie alle schließen sich zusammen unter der so genannten Bundessteuerberaterkammer.

Der Tätigkeitsbereich eines Steuerberaters ist relativ komplex. Im Groben Überbegriff gehört dazu selbstverständlich, in steuerlichen Angelegenheiten Hilfestellung zu geben. Er vertritt außerdem in finanzgerichtlichen Prozessen und berät bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Tätigkeit des Steuerberaters kann, wie bereits erwähnt, selbstständig oder als Angestellter durchgeführt werden. Hauptsächlich lassen sich die Aufgaben eines Steuerberaters demnach unter einer so genannten vorausschauenden Beratung zusammenfassen. Das Ziel dieser Beratung wäre die optimale Steuergestaltung, wie auch das Erstellen von Steuererklärungen, Buchführungen und Jahresabschlüssen. In Streitfällen vertritt der Steuerberater Mandanten vor dem Finanzgericht. Außerdem überprüft er Steuerbescheide. Nicht zur Tätigkeit des Steuerberaters gehört die Rechtsberatung abseits des Steuerrechts. Die Prüfung von Konzern- und Jahresabschlüssen ist ebenfalls nicht Teil des Tätigkeitsbereichs eines Steuerberaters, sondern der eines Wirtschaftsprüfers. Ein Steuerberater muss dabei nicht alleine arbeiten, sondern kann auch ein Team unter sich versammeln. Dieses würde dann aus fachkundigem Personal, beispielsweise Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten, bestehen. Die Mitarbeiter dürfen allerdings nur unter fachlicher Aufsicht und weisungsgebunden in der beruflichen Verantwortung eines Steuerberaters tätig werden.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.

 

Andreas Schilling

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