Ein Steuerberater berät sowohl privat als auch gewerblich bei betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen. Grundsätzlich handelt es sich dabei um einen freien Beruf: In Österreich und Deutschland zählt dieser zu den klassischen Kammerberufen. Die berufsrechtlichen Zugangsregelungen sind hierbei relativ streng. In den beiden Ländern ist die Bezeichnung Steuerberater außerdem rechtlich geschützt.
Wie bereits angedeutet unterliegt der Beruf des Steuerberaters einer freiberuflichen Ausübung. Deshalb können die Bestimmungen der Gewerbeordnung darauf nicht angewandt werden. Die Zulassung und der Tätigkeitsbereich für den Beruf des Steuerberaters sind ausführlich im Steuerberatungsgesetz und der zugehörigen Durchführungsverordnung festgehalten. Die meisten Beratungstätigkeiten dürfen, weil sie Teil sogenannter Vorbehaltsaufgaben sind, lediglich von zugelassenen Steuerberatern sowie einen kleinen Teil weiterer Berufsangehöriger durchgeführt werden. Die Vertretung des Berufsstands der Steuerberater sind in Deutschland die verschiedenen Steuerberaterkammer. Sie alle schließen sich zusammen unter der so genannten Bundessteuerberaterkammer.
Der Tätigkeitsbereich eines Steuerberaters ist relativ komplex. Im Groben Überbegriff gehört dazu selbstverständlich, in steuerlichen Angelegenheiten Hilfestellung zu geben. Er vertritt außerdem in finanzgerichtlichen Prozessen und berät bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Tätigkeit des Steuerberaters kann, wie bereits erwähnt, selbstständig oder als Angestellter durchgeführt werden. Hauptsächlich lassen sich die Aufgaben eines Steuerberaters demnach unter einer so genannten vorausschauenden Beratung zusammenfassen. Das Ziel dieser Beratung wäre die optimale Steuergestaltung, wie auch das Erstellen von Steuererklärungen, Buchführungen und Jahresabschlüssen. In Streitfällen vertritt der Steuerberater Mandanten vor dem Finanzgericht. Außerdem überprüft er Steuerbescheide. Nicht zur Tätigkeit des Steuerberaters gehört die Rechtsberatung abseits des Steuerrechts. Die Prüfung von Konzern- und Jahresabschlüssen ist ebenfalls nicht Teil des Tätigkeitsbereichs eines Steuerberaters, sondern der eines Wirtschaftsprüfers. Ein Steuerberater muss dabei nicht alleine arbeiten, sondern kann auch ein Team unter sich versammeln. Dieses würde dann aus fachkundigem Personal, beispielsweise Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten, bestehen. Die Mitarbeiter dürfen allerdings nur unter fachlicher Aufsicht und weisungsgebunden in der beruflichen Verantwortung eines Steuerberaters tätig werden.
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