Sonderzahlungen, auch Sondertilgungen genannt, können bei Kreditverträgen im Rahmen einer Sonderregelung vereinbart werden. Sie bieten dem Kreditnehmer die Möglichkeit, einen Betrag zu zahlen, der die vereinbarte Höhe der Tilgung überschreitet. Damit beschleunigen sie den Abbau ihrer Restschuld und sind schneller schuldenfrei. Für den Kreditgeber bedeutet dies einen Zinsnachteil, berechnen sich doch die Zinsen an der Restschuld.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie eine Sonderzahlung in einem laufenden Kredit angerechnet werden kann: Entweder kann die Laufzeit verkürzt werden, oder die Kreditrate wird verringert. Dies muss vorher mit dem Kreditgeber abgesprochen werden. Im Sinne der meisten Verbraucher ist eine schnelle Tilgung des Kredits, also eine Verkürzung der Laufzeit bei gleich bleibendem Kreditzinssatz, um so schnell wie möglich schuldenfrei zu sein.
Ist eine Sondertilgung vorher nicht vertraglich vereinbart worden (Sondertilgungsklausel), besteht die Möglichkeit, dass die Bank für den ihr dadurch entstehenden Zinsverlust eine Gebühr erhebt. Diese Gebühr berechnet sich an den Kreditparametern (Kreditsumme, Restschuld, Laufzeit). Wird eine hohe Sonderzahlung vorgenommen, wird ein großer Teil der Restschuld abgebaut; ein dementsprechend hoher Zinsverlust geht zulasten des Kreditinstitutes. Je höher die Sonderzahlung ist, desto höher wird die Gebühr ausfallen. Es ist also genau zu überlegen, ob sich die Zahlung einer Sondertilgung lohnt oder ob es mit Blick auf den eigenen Zinsvorteil nicht sinnvoller ist, zusätzlich vorhandene Liquidität anderweitig gewinnbringend anzulegen und den Kredit normal weiter laufen zu lassen.
Im Falle einer vorherigen vertraglichen Vereinbarung ist es oft so, dass die Sondertilgung zwar kostenlos ist, aber dass die Banken dem Kreditnehmer pro Jahr nicht mehr als eine Sondertilgung einräumen, die zudem nur einen gewissen Prozentsatz der Kreditsumme ausmachen darf.
Neben der Möglichkeit der Sondertilgung gibt es auch die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung. Diese besteht grundsätzlichem bei Verbraucherkrediten, also Krediten, bei denen der Kreditnehmer eine Privatperson ist. Hier wird der Kredit in voller Höhe vor dem Laufzeitende zurückgezahlt. Auch hier haben Banken Anspruch auf eine Gebühr für den entstehenden Zinsverlust, und zwar in Form einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung.
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