Bei einer Sacheinlage handelt es sich um einen in ein Unternehmen eingebrachten Vermögenswert in physikalischer Form und nicht in Form von Geldkapital. Als Sachkapital gilt bspw. eine Produktionsmaschine oder ein Gebäude. Sachanlagen sind je nach der Rechtsform eines Unternehmens von besonderer rechtlicher Bedeutung. Bei Kapitalgesellschaften spielen sie eine Rolle bei der Gründung. So ist die Gründung einer GmbH oder einer AG nicht ohne Einlagen möglich, dementsprechend kommen hier die Sacheinlagen zum Tragen, es sei denn es handelt sich um eine reine Bargründung mit Geldkapital (Bareinlage). Bei der Gründung von Kapitalgesellschaften ist eine Mischung aus Bar- und Sachanlagen durchaus üblich. Zudem dienen Sachanlagen der Erhöhung des Eigenkapitals des Unternehmens. Sacheinlagen sind grundsätzlich relevant für die Bewertung eines Unternehmens.
Sachanlagen gibt es in verschiedenen Formen; dazu zählen u. a.:
Sachanlagen sind also teils dem Umlaufvermögen (Forderungen) und teils dem Anlagevermögen (Maschinen) zuzuordnen.
Die Behandlung von Sachanlagen variiert mit der Unternehmensform. So gelten für die Sachanlagen einer AG andere Vorschriften als für die Sachanlagen einer GmbH oder einer Personengesellschaft. Sachanlagen müssen bei Unternehmensgründungen in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag genau definiert sein. Definiert ist dabei auch der Geschäftsanteil, der durch die Einbringung einer Sachanlage erlangt wird (GmbH) oder der Wert der Aktien, die einem durch die Einbringung der Sachanlage zustehen (AG). In diesem Zusammenhang ist auch die korrekte Bewertung der Sachanlagen von Bedeutung, denn diese dürfen wertmäßig nicht zu hoch angesetzt werden. Sachanlagen unterliegen, sofern sie dem Anlagevermögen zuzuordnen sind, der Abschreibungspflicht, verringern also aufgrund von Verschleiß und technischer Veralterung den Wert des Unternehmens. Je nach Art der Sachanlage sind unterschiedliche Abschreibungsmethoden sinnvoll. So gibt es die bspw. Möglichkeit der linearen Abschreibung oder der degressiven (geringer werdenden) Abschreibung. Die lineare Abschreibung ist sinnvoll bei konstantem Wertverlust, die degressive bei hohem Wertverlust in den ersten Jahren nach der Anschaffung. Letzteres trifft vor allem auf technische Anlagen zu.
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