Unter einem Rücktrittsrecht versteht man das Recht auf Rückabwicklung eines Rechtsgeschäfts, also eines Vertrags. Das bedeutet, dass beide Parteien empfangene Leistungen erstatten müssen und erbrachte Leistungen erstattet bekommen. Das Recht zum Rücktritt besteht jedoch nicht generell, sondern kann nur unter genau definierten Umständen angewandt werden. Das Rücktrittsrecht muss also vorher vertraglich vereinbart werden oder es muss gesetzlich festgelegt sein – dies ist bspw. bei Kaufverträgen der Fall.
Das Rücktrittsrecht ist deutlich zu unterscheiden vom Kündigungsrecht. Das Kündigungsrecht ist bspw. gesetzlich definiert bei sogenannten Verbraucherdarlehen, d. h. Darlehen, bei denen der Kreditnehmer eine Privatperson und kein Kaufmann oder Unternehmen ist. Das Rücktrittsrecht besagt, dass der Kreditnehmer jederzeit den Kreditvertrag vor dessen Ablauf kündigen kann, wenn er die Restschuld sofort begleichen kann. Damit wird das Rechtsgeschäft nicht rückabgewickelt – der Kreditgeber behält seine Zinsen – sondern nur vorzeitig abgeschlossen.
Neben dem Kündigungsrecht gibt es bei Kreditverträgen auch das Recht auf Rücktritt (BGB, § 495). Die Frist zum Widerruf beträgt dabei 14 Tage, da es sich um einen sogenannten Verbrauchervertrag handelt. Die Frist beginnt zu verstreichen, sobald zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Kreditvertrag ist abgeschlossen und der Kreditnehmer ist über sein Widerrufsrecht informiert worden. Stichtag für das Fristende ist der Tag, an dem der Widerruf abgeschickt wird. Durch das Recht auf Rücktritt vom Kreditvertrag soll der Verbraucher vor allem gegen unsachgemäße Beratung durch das Kreditinstitut geschützt werden. Stellt der Verbraucher fest, dass er nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt wurde, die mit dem Abschluss des Kreditvertrages einhergehen, kann er diesen widerrufen. Der Widerruf an sich kann ohne Angaben von Gründen erfolgen. Wenn das Kreditinstitut den Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß auf sein Widerrufsrecht hingewiesen hat, kann er so lange vom Vertrag zurücktreten, bis dieser Mangel behoben worden ist. Auch der Kreditgeber hat natürlich das Recht, den Kreditvertrag zu widerrufen: wenn er feststellt, dass der Kunde falsche Angaben zu seinen finanziellen Voraussetzungen gemacht hat.
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