Mit einer Rechtschuldversicherung, auch Restkreditversicherung genannt, sichert ein Kreditnehmer für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder für den Todesfall seine Angehörigen gegen Forderungen aus einem laufenden Kreditvertrag ab. Diese Rechtschuldversicherung wird oft von Kreditgebern als Kreditsicherheit verlangt. Im Falle der Erwerbsunfähigkeit zahlt die Versicherung nur die fälligen Raten, im Todesfalle wird die Restschuld komplett getilgt. Mittlerweile gibt sehr spezielle Restschuldversicherungen, durch die man sich gegen spezielle Risiken wie die Erkrankung an Krebs oder einen Schlaganfall absichern kann.
Restschuldversicherungen sind so konzipiert, das die Versicherungssumme mit der zu zahlenden Restschuld fällt. So gibt es annuitätisch fallende Versicherungssummen, die an ein Annuitätsdarlehen geknüpft sind. Beim Annuitätsdarlehen fällt die Tilgung jeden Monat, d. h. die Restschuld wird in kleiner werdenden Schritten abgebaut. Dementsprechend sinkt die Versicherungssumme nicht mit einem konstanten Prozentsatz, sondern um kleiner werdende Prozentsätze. Sänke die Versicherungssumme nicht den Tilgungsraten entsprechend, sondern konstant oder gar ansteigend, dann läge eine Unterversicherung vor; die Versicherungssumme wäre geringer als die Restschuld. Bei einer linear fallenden Versicherungssumme besteht diese Gefahr grundsätzlich. Sie kann an ein Tilgungsdarlehen mit monatlich sinkenden Raten – die Tilgung ist konstant, die Zinsen fallen mit der sinkenden Restschuld – gekoppelt werden. Hier kommt es oft vor, dass die Versicherungssumme in einem höheren Prozentsatz fällt als die Restschuld; damit liegt eine Deckungslücke vor, die man vor Abschluss der Versicherung einkalkulieren muss.
Da Risiken wie Krankheit und (unverschuldete) Arbeitslosigkeit je nach Branche und Person (Alter, Krankengeschichte) unterschiedlich hoch einzuschätzen sind, kann es sein, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung sehr teuer ist oder dass der Versicherungsantrag abgelehnt wird. Da sie zudem grundsätzlich an einen Kredit gekoppelt ist, ist hier die finanzielle Belastung gegebenenfalls sehr hoch; dazu tragen neben der Versicherungsprämie auch die hohen Provisionen für den Kreditgeber oder Kreditvermittler bei. Grundsätzlich sollte auch die Option einer Nachversicherung geprüft werden, die bei sich ändernden Lebensumständen zum Tragen kommen kann, wie bspw. der Geburt eines Kindes.
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