Zu den vornehmsten Pflichten des Franchisenehmers gehört es, die laufende Franchisegebühr zu bezahlen, da sonst die Franchisezentrale ihre Leistungen nicht erbringen kann. Des Weiteren verpflichtet sich der Franchisenehmer, die vom Franchisegeber gelieferten Waren anzubieten, sofern keine eigenständige Erweiterung des Sortiments ausdrücklich vereinbart wurde. Zudem muss der Franchisenehmer das Geschäftslokal nach den Vorgaben des Franchisegebers einrichten, um ein einheitliches Markenimage nach außen zu dokumentieren. Zu dem Pflichten des Franchisenehmers gehört es nicht bestimmte Preise einzuhalten (Verbot der Preisbindung), dennoch führt ein unterschiedliches Preisgefüge zwischen einzelnen Franchisefilialen zu Erklärungsbedarf, den jeder Franchisenehmer versucht zu vermeiden. Weitere Pflichten des Franchisenehmers in Abhängigkeit des Franchise Vertrags ist die Verwendung der vom Franchisegeber vorgegebenen Werbemittel, Produktinformationen, oder auch die Beteiligung an entsprechenden Gewinnspielen. In der Regel wird im Franchise Vertrag der Verstoß gegen die Pflichten des Franchisenehmers mit mehr oder weniger empfindlichen Strafen geahndet. Zudem verpflichtet sich der Franchisenehmer offene und verdeckte Kontrollen durch den Franchisegeber zu dulden (Mystery Shopping). Weitere wichtige Pflichten des Franchisenehmers, um den Erfolg vor Ort sicherzustellen, ist die Umsetzung der die dezentralen Marketingmaßnahmen (Anzeigen, Plakate, Promotion, Sponsoring, etc.) als Unterstützung des überregionalen Marketings. Trotz der vielen Pflichten des Franchisenehmers ist dieser selbstständige Unternehmer der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt.
Sowohl die Rechte als auch die Pflichten des Franchisenehmers sollten genau im Franchise Vertrag definiert werden. Nur die wenigsten Existenzgründer können die Fußangeln und Probleme die sich im Laufe einer Franchisepartnerschaft ergeben. Insofern empfiehlt sich immer das hinzuziehen eines Franchiseberaters und Juristen.
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