Ein Nachrangdarlehen, auch Junior Debt oder nachrangiges Fremdkapital genannt, ist eine spezielle Form des Darlehens und unterscheidet sich von gewöhnlichen Darlehen darin, dass es im Falle der Liquidation, d. h. der Abwicklung des Unternehmens und des Verkaufs aller Vermögenswerte, oder der Insolvenz erst nach den anderen Darlehen, also denen der Vorranggläubiger, bedient werden muss. Insofern ist hier das Risiko für den Darlehensgeber, am Ende leer auszugehen, sehr hoch. Bilanzrechtlich gesehen sind Nachrangdarlehen ebenso wie normale Darlehen als Fremdkapital einzustufen. Sie ähneln aber aufgrund der Tatsache, dass sie wirtschaftliches Eigenkapital sind, also eine eigenkapitalnahe Funktion ausüben, dem Mezzanine-Kapital, das hingegen bilanzrechtlich dem Eigenkapital zuzuordnen ist. Kapitalgeber sind Banken, die Aufbaubanken der Bundesländer oder private Investoren.
Nachrangkapital dient dazu, eine Überschuldung des Unternehmens durch zu viel primäres Fremdkapital zu vermeiden. Damit verbessert sich die Kapitalstruktur des Unternehmens und die Bonität erhöht sich, was wiederum für neue Geschäftsabschlüsse sehr wichtig ist. Mit einem Nachrangdarlehen lässt sich die finanzielle Tragfähigkeit eines Unternehmens sichern. Zudem ist ein Nachrangdarlehen nicht an erstrangige Sicherheiten gebunden, gelten diese doch für die erstrangigen Gläubiger. Der Darlehensgeber übt zudem keinen Einfluss auf die Unternehmenspolitik aus, die unternehmerische Entscheidungsfreiheit bleibt damit unangetastet. Mit dieser Finanzspritze gewinnt ein Unternehmen wieder Handlungsspielraum, wenn es kein zusätzliches primäres Darlehen bekommen kann. So wird also die Überschuldung vermieden; auf diese Weise kann der Erhalt eines ganzen Unternehmens und damit auch vieler Arbeitsplätze gesichert werden.
Aufgrund des höheren Ausfallrisikos für den Darlehensgeber sind die Zinsen für Nachrangdarlehen viel höher als für normale Darlehen, d. h. für erstrangiges Fremdkapital. Um das teure Nachrangdarlehen und die damit einhergehenden vorrangigen Darlehen bedienen zu können, sind entsprechend stabile Erträge und ein hoher Cashflow nötig.
Bei einem Nachrangdarlehen sind ein stichhaltiges Finanzkonzept und – im Falle einer Unternehmensgründung – ein fundierter Businessplan sehr wichtig. Hier können spezialisierte Berater dem Unternehmen helfen, damit die Bewerbung um das Darlehen und dessen anschließende Tilgung erfolgreich verlaufen.
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