Unter Mitarbeiterbeteiligung versteht man die finanzielle Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg. Dieses Modell ist vergleichbar mit der Rendite bei einer Aktie.
Durch die Mitarbeiterbeteiligung können die Motivation der Angestellten, für den Unternehmenserfolg zu arbeiten, und die Identifikation mit dem Unternehmen erhöht werden. Dies wirkt sich positiv auf die Produktivität aus und ist zudem ein klarer Wettbewerbsvorteil bei der Anwerbung qualifizierter Fachkräfte.
Gewinnbeteiligungen, Mitarbeiteraktien, Prämien oder Provisionen bringen für die Unternehmen den Nachteil der zusätzlichen finanziellen Belastung mit; der Gewinn wird geschmälert, wenn ein Teil davon den Mitarbeitern zusätzlich zu den Löhnen zufließt. Ein Kompromiss wäre die Reduzierung der Gehälter; dies stößt in der Praxis natürlich auf Widerstand, sind Unternehmensgewinne doch starken Schwankungen unterworfen.
In der Theorie hört sich die Mitarbeiterbeteiligung sehr gut an; die Umsetzung ist jedoch keinesfalls einfach. Eine Beratung ist in diesem Bereich deshalb sehr wichtig. Auch muss bei jedem Unternehmen geprüft werden, ob die Mitarbeiterbeteiligung – vor allem was die Haltung der Belegschaft betrifft – überhaupt eine Option ist. Gibt es einen Konsens für die Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen, dann muss auch die konkrete Form der Beteiligung durchdacht werden: Sollen alle Mitarbeiter oder nur ein Teil der Mitarbeiter beteiligt werden? In welcher Höhe sollen die Mitarbeiter beteiligt werden? Sollen die Mitarbeiter Gesellschafter des Unternehmens werden oder soll die Beteiligung über Provisionen und Prämien ablaufen? Hier kann ein Experte mit mithilfe von Branchenkenntnissen und durch die Analyse der Unternehmensstruktur helfen. In jedem Fall muss das Unternehmen bei einer Mitarbeiterbeteiligung die rechtlichen Konsequenzen beachten. Bei einer echten Beteiligung der Mitarbeiter als Gesellschafter des Unternehmens sind dies folgende:
Es ergeben sich durch die echte Beteiligung also viele Verpflichtungen für das betreffende Unternehmen. Auch kann es zu Komplikationen kommen, wenn einem Mitarbeiter gekündigt werden soll – hier muss dann auch der Gesellschaftervertrag aufgelöst werden.
Weitere Probleme können sich ergeben, wenn Mitarbeiter von der Beteiligung ausgeschlossen werden oder geringer beteiligt werden; dadurch kann das Betriebsklima vergiftet werden und der Effekt der Motivation und Identifikation bleibt – zumindest teilweise – aus.
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