Marketing

Existenzgründung Wissen – Marketingziele

Ein sehr wichtiger Bereich in der Unternehmensführung ist das Marketing. Für den heutigen, transparenten Markt sind zur Erreichung der Marketingziele komplexe Strategien notwendig. Bevor das Marketing eines Unternehmens allerdings überhaupt Erfolge hervorbringen kann, müssen die Unternehmensziele festgemacht werden. Auf Basis dieser Unternehmensziele wird ein so genanntes Marketingkonzept entwickelt, welches die Marketingziele, die Marketingstrategien sowie die Erfolgskontrolle und die operative Umsetzung der genannten Strategien beinhaltet. Marketingziele sind also eine Zielsetzung für einen angestrebten Zustand, welcher mithilfe des Marketingmix erreicht werden soll. Marketingziele werden aus den Unternehmenszielen abgeleitet. Bevor die Instrumente wie Marketingmix genutzt werden, ist eine Analyse des Ist-Zustandes notwendig. Bei dieser Analyse werden Fragen nach der künftigen Position des Unternehmens beantwortet. Heutzutage gibt es verschiedene qualitative und quantitative Marketingziele.

Zu den quantitativen Marketingzielen zählen die Umsatz, Gewinn und Kostenziele. Auch die Marktführerschaft bzw. Marktanteilsziele sowie Wachstumsziele sind unter diese Kategorie zu ziehen. Marketingziele qualitativer Art beziehen sich beispielsweise auf den Bekanntheitsgrad des Unternehmens sowie auf die Qualität der Dienstleistungen und Produkte. Die Kundenbindung, das Vertrauen und die Zuverlässigkeit des Unternehmens sind hier ebenfalls zu nennen.

Abhängig von der Ausrichtung des Unternehmens können verschiedene Arten von Marketingzielen angestrebt werden. Dabei wird in folgende vier Kategorien unterschieden:

  • strategische Marketingziele
  • taktischer Marketingziele
  • psychologische Marketingziele
  • ökonomische und ökologische Marketingziele

Je nach Ausrichtung bzw. Zielgruppendefinition müssen Marketingziele im Hinblick auf den Grad der Zielerreichung und einer fristgerechten Einhaltung genauestens kontrolliert und definiert werden.

Besonders interessant sind unter den oben vier genannten Kategorien die strategischen Marketingziele. Darunter fällt beispielsweise das Finden von Marktlücken oder das Erreichen einer neuen Zielgruppe. Auch wenn der vorhandene Absatzmarkt besser beherrscht werden soll, ist das ein strategisches Marketingziel. Eine Verbesserung des Images zählt ebenfalls dazu. Die Produktverwendung und die Markentreue werden mit der Markterschließung bei bestehenden Kunden verbessert. Außerdem können Kunden der Konkurrenz genommen werden und es werden neue Kunden gewonnen. Verwendungsbereiche und Absatzgebiete werden im Hinblick auf die Marktgewinnung erfasst. Durch das Marketing kann sich ein Unternehmen auch direkt an ganz bestimmte und vorher definierte Zielgruppen wenden.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
Andreas Schilling

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