Marketing

Existenzgründung Wissen – Marketing Mix

Insbesondere neue Unternehmen, aber auch traditionsreiche, müssen sich Gedanken um das Marketing machen. Hierbei spielt insbesondere der Marketingmix eine Rolle - er bildet die Basis für die daraus ableitbaren Maßnahmen zur Verbesserung des Marketings. Der Marketingmix bezeichnet in der Regel die so genannten 4 P’s. Darunter versteht man die vier Marketinginstrumente Preispolitik, Produktpolitik, Distributionspolitik und Kommunikationspolitik (engl.: price, product, place, promotion). Bei Marketingmix sollte auch das immer wichtiger werdende Online-Marketing nicht vergessen werden. Die Online- und Offline-Maßnahmen des Marketingmix fließen in das Marketingbudget mit ein.

Marketing Mix - Das richtige Einsetzen der Marketinginstrumente

Nach der Definition der Unternehmensziele über die Marktanalyse ist die Frage, wo mit einer Unternehmung begonnen werden soll, bereits geklärt. Wie die Ziele erreicht werden legt die Unternehmensstrategie fest. Es geht bei Marketing zumeist darum, konkrete Maßnahmen dazu zu bestimmen - es muss also entschieden werden, welche Instrumente zur Erreichung dieses Ziels einzusetzen sind. Dies geschieht durch den Marketingmix, der Teil des Businessplans ist.

Marketing Mix - Der richtige Mix ist wichtig

Die konkreten Maßnahmen werden mithilfe des Marketingmix von der Unternehmensstrategie abgeleitet. Dieser Mix besteht wie bereits erwähnt aus den 4 P’s. Dabei stehen die berühmten 4 P’s, welche sich im Bereich des Marketings bereits etabliert haben, für die folgenden Marketinginstrumente:

  • Product (Produktpolitik): Hier wird das richtige Angebot für die Zielgruppe gefunden.
  • Price (Preispolitik): Das Produkt muss zu angemessenen Konditionen angeboten werden.
  • Place (Distribution Politik): Die richtigen Vertriebskanäle sind zu wählen.
  • Promotion (Kommunikationspolitik): Es muss sichergestellt sein, dass die Zielgruppe das Angebot kennt und dass es einen Mehrwert liefert.

Selbstverständlich lassen sich auch noch viele weitere P’s in den Marketingmix integrieren (zum Beispiel: Public, People, Process, Politics, …). Die vier erstgenannten sind allerdings – je nach Geschäftsmodell – die wichtigsten. Beim Marketingmix geht es im Grunde darum, die Eigenschaften und Maßnahmen der einzelnen P’s so auszulegen, dass diese optimal aufeinander abgestimmt sind.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
Andreas Schilling

Blogger, Interims Manager, CSMO, CMO, Marketingprofi Digitalisierung, Funnel, Leadgeneration

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