Marketing

Existenzgründung Wissen – Launch

Die Produktentstehungsprozesse in diversen Unternehmen beginnen alle mit einer Anlaufphase. Für diese Anlaufphase eines neuen Projektes gibt es besondere Formen des Managements, genannt Launch Management oder auch Anlaufmanagement. Die neu entwickelten Produkte werden in dieser Phase der Realisierung von der Theorie in die Praxis transferiert. Im Gegenzug werden die aus der Praxis gewonnenen Erkenntnisse in die Bereiche der Produktentwicklung reflektiert. Änderungsschleifen der Produkte sind in dieser Phase also von kurzen Zyklen.

Schwierigkeiten in der Anlaufphase

In der Launchphase bzw. der Anlaufphase kann es zu diversen Schwierigkeiten kommen. Beispielsweise kann es sein, dass die Kapazitäten bezüglich der Fertigung oder der Mitarbeiter noch nicht voll verfügbar sind. Oder aber die Abteilungen des Unternehmens oder die Maschinen oder andere für die Bereitstellung des Produktes oder der Dienstleistung relevante Dinge sind noch nicht einsatzbereit, beispielsweise weil sie noch im Aufbau sind. Ein weiteres Problem ist das IT System: Besonders bei größeren Firmen ist die Organisation der Abläufe über die IT essenziell. Dadurch kann es allerdings zu Verzögerungen kommen, beispielsweise weil bestimmte Vorgänge noch nicht vom System erfasst worden sind oder bestimmte Datenbanken noch angelegt werden müssen. Es kann auch sein, dass sich einzelne Maschinen noch in einer Optimierungsphase befinden oder durch Prüfungen nicht einsatzbereit sind. Ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung bringt außerdem die Schwierigkeit mit sich, die Mitarbeiter daran zu gewöhnen. Es kann vorkommen, dass Mitarbeiter noch nicht mit dem neuen Produkt vertraut sind. Strukturen wie die Lieferantenstruktur müssen aufgebaut werden, auch die Qualitätsvorgaben sind zu bestimmen. Transport- und Logistikketten haben sich vielleicht auch noch nicht etabliert.

Es ist offensichtlich, dass Prozesse in der Launchphase ganz anders ablaufen, als in der nachfolgenden Zeit. Die Prozesse reifen mit der Zeit heran und werden durch die Praxiserfahrung selbst wieder verbessert. Verschiedene Management bzw. Consulting Firmen bieten als Dienstleistung zur Umgehung dieser Probleme ein effizientes Anlaufmanagement an.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
Andreas Schilling

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