In der Anfangszeit der Unternehmensgründung sehen sich Gründer oftmals mit der Problematik der Fremdkapitalbeschaffung auseinandergesetzt. Vor der Kreditvergabe fordern Banken im Rahmen der Übertragung banküblicher Kreditsicherheiten eine Absicherung im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens.
Grundsätzlich können alle Sach- oder Vermögenswerte eines Unternehmens oder einer Privatperson als Kredit Sicherheit herhalten. Dazu zählen unter anderem Immobilien, Wertpapiere, das Warenlager oder auch der Fuhrpark der Firma. Auf diese Sicherheiten greift die Bank zu, falls das Unternehmen ausstehende Verbindlichkeiten nicht rechtzeitig bezahlen kann. Auf der anderen Seite ist der Unternehmer allerdings ebenso berechtigt, die Freigabe der Kredit Sicherheiten zu erwirken, wenn die Finanztilgung voranschreitet und die Höhe der Sicherheiten dem Volumen des Kredites entsprechen.
Vorsichtig sollte der Gründer sein, wenn er beispielsweise die private Immobilie, den eigenen PKW oder die Lebensversicherung als Sicherheit bei der Bank hinterlegt. Für den Fall, dass das Projekt scheitert, steht er ansonsten schnell vor den Scherben seiner Existenz.
Es kommt nicht selten vor, dass der Gründer bei der Bank nur unzureichende Kredit Sicherheiten vorlegen kann und die gewünschte Kreditsumme daher nicht oder nicht in vollem Maße erhält. In diesem Fall kann der Gang zu einer sogenannten Bürgschaftsbank Abhilfe schaffen. Diese übernimmt das Risiko eines Zahlungsausfalls bei der Hausbank, tritt also als Bürge für den Gründer auf.
Dies bedeutet aber nicht, dass der Gründer bei einer Zusammenarbeit mit einer Bürgschaftsbank absolute Narrenfreiheit genießt. Auch diese hat selbstverständlich nichts zu verschenken und holt sich die Kreditsumme in der Regel auf verschiedene Wege zurück. Je nach Bundesland variieren die genauen Zahlen zum Teil deutlich, daher kann keine pauschale Aussage getroffen werden. In der Regel verlangen die Bürgschaftsbanken einen gewissen Prozentsatz der bewilligten Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr, dazu jährlich eine Provision, die ebenfalls vom Kreditbetrag abhängig ist.
Grundsätzlich ist es so, dass die Bürgschaftsbank den Unternehmer nicht von der Pflicht entbindet, seine Verbindlichkeiten bei der Hausbank zu begleichen. Dennoch kann es natürlich zu einem Zahlungsausfall kommen, wenn die Geschäfte beispielsweise saisonal bedingt einmal schlecht laufen. In diesem Fall springt die Bürgschaftsbank ein und übernimmt einen Teil der zu zahlenden Summe, der Rest wird von der Hausbank getragen. Anschließend werden beide Seiten auf den Kreditnehmer zugehen und versuchen, Vereinbarungen zur Rückzahlung zu treffen oder die entstandenen Kosten auf anderem Wege zurückzuerhalten. Hier kann nun auch der Zugriff auf hinterlegte Kredit Sicherheiten erfolgen.
Angebote zu Online-Krediten kennt jeder aus den Tageszeitungen oder der TV-Werbung. Hier sind es nicht Großbanken oder andere Kreditinstitute, die den Kredit vergeben, sondern in der Regel Privatpersonen. Auch wenn hier in der Regel keine großen Summen verliehen werden, können kleinere Anschaffungen häufig kurzfristig gestemmt werden. Kredit Sicherheiten müssen dem Kreditgeber bei den meisten Angeboten nicht vorgelegt werden, die weiteren Rahmenbedingungen (Laufzeit, Zinsen usw.) werden immer individuell verhandelt.
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