Existenzgründung

Existenzgründung Wissen – Kostenplanung

Bei der Kostenplanung geht es um Prozesse im Projektmanagement. Diese Prozesse sollen sicherstellen, dass die durch die Umsetzung des Projektes entstehenden Kosten durch eine Steuerung, Schätzung, Planung und Budgetierung innerhalb des veranschlagten Projektbudgets bleiben. In diesem Sinne beinhaltet die Kostenplanung als Bestandteil des Kostenmanagements in Projekten die Erstellung einer Kostenbasislinie.

Die Kostenplanung ist im Grunde also eine Aufwandseinschätzung. Die im Projekt anfallenden Kosten werden dargestellt. Dies beinhaltet auch die voraussichtlichen Kosten der einzelnen Arbeitspakete und Vorgänge.

Kleine Projekte kommen mit einer Person als Verantwortliche für die Kostenplanung zurecht. Die Kostenschätzung ist dann nicht derartig komplex, als dass sie nicht von einer einzigen Person des Projektmanagements gemacht werden könnte. Sicherlich ist die Beeinflussung der Kosten am Anfang des Projektes allerdings am größten. Die Person, die die Kostenplanung übernimmt, sollte sich ihrer Sache sicher sein und sich hinsichtlich der Kostenplanung und Projektmanagement im Allgemeinen auskennen - denn insbesondere am Anfang darf nichts schief laufen. Die Definition des Umfangs und des Inhalts der Kostenplanung ist hier am wichtigsten.

Details über den Inhalt einer Kostenplanung

Indikatoren wie Produktvolumen, Personentage und auch die Kosten haben Abweichungsgrenzwerte, die in der Kostenplanung skizziert werden. Dies geschieht zu festgelegten Zeitpunkten im Verlauf des Projekts. Zudem können Angaben festgelegt werden, die eine maximal zulässige Abweichung festlegen. Solche Abweichungen können Maßeinheiten, Kontrollkonten oder Präzisionsebenen sein. Schlussendlich ist es die Aufgabe der Kostenplanung, innerhalb des Projektmanagements die Kosten zuzuordnen. Es wird also analysiert, welcher Teil des Projekts wie viele Kosten verursacht. Dies ist nicht nur bei der Erstellung des Projektplans hilfreich, sondern auch bei strategischen Entscheidungen im Verlauf des Projektes, beispielsweise wenn der Projektplan geändert werden muss. Hiermit wird ersichtlich, dass die Kostensteuerung innerhalb eines Projektes wohl mit das wichtigste ist: Eine fehlerhafte Kostensteuerung kann schnell zu einem Scheitern des gesamten Projekts führen. Dieser Teil des Projektmanagements sollte deshalb einer kompetenten Hand zugeordnet werden.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
Andreas Schilling

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