Fördermittel

Existenzgründung Wissen – Ich AG

Als Ich-AG wird ein Einzelunternehmen bezeichnet, welches durch einen Existenzgründungszuschuss von einem Arbeitslosen gegründet wurde. Der Begriff ist amtlich nicht festgehalten, existiert jedoch im Allgemeinen im Zusammenhang mit dem Hartz-Konzept: So trat das Konzept der Ich-AG zusammen mit dem Hartz-II Gesetzespaket Anfang 2003 in Kraft. Ziel war die Erleichterung des Einstiegs in die Selbstständigkeit für Arbeitslose.

Der Existenzgründungszuschuss wird seit dem 30. Juni 2006 für Existenzgründungen nicht mehr gezahlt. Arbeitslosengeldempfänger hatten, bei den richtigen Voraussetzungen, sodann Anspruch auf den sogenannten Gründungszuschuss, welcher den Existenzgründungszuschuss letztendlich abgelöst hat. Der Gründungszuschuss ist seit den 21. Dezember 2011 allerdings nur noch eine Ermessensleistung - demnach haben Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II empfangen, auf diesen Zuschuss keinen Anspruch mehr. Als vergleichbare Förderung existiert das so genannte Einstiegsgeld.

Besteuerung

Der Zuschuss unterliegt weder dem Progressionsvorbehalt, noch muss er besteuert werden. Dem Inhaber des Einzelunternehmens wird der aus der unternehmerischen Tätigkeit entspringende Gewinn zugerechnet. Dieser Gewinn wird, je nach Art der selbstständigen Tätigkeit, entweder den Einkünften aus selbständiger Arbeit oder jenen aus dem Gewerbebetrieb zugeordnet:

  • Einkünfte aus der selbständigen Arbeit

Die Einkünfte als Freiberufler gehören ebenfalls zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Der Gewinn errechnet sich normalerweise durch die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung.

  • Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb

Hier wird der Gewinn entweder durch eine Einnahmenüberschussrechnung oder durch eine Bilanzierung ermittelt. Die Bilanzierung bzw. der Betriebsvermögensvergleich wird nur dann durchgeführt, wenn es sich um einen Vollkaufmann handelt.

  • Gewerbesteuer

Wenn das Unternehmen des Inhabers, der diesen Zuschuss erhält, ein Gewerbebetrieb ist, unterliegt das Unternehmen der Gewerbesteuer. Der Freibetrag hinsichtlich des Gewerbeertrags liegt bei 24.500 €.

Trivia

Im Jahr 2002 wurde der Begriff „Ich-AG“ in Deutschland zum sogenannten Unwort des Jahres erklärt. Dies erfolgte auf Basis des Wortverständnisses, dass AG für Aktiengesellschaft stehe. Die Wortschöpfung ist in diesem Sinne nicht nur unlogisch, sondern fast lächerlich, denn ein Individuum kann keine Aktiengesellschaft sein. Menschliche Schicksale sollten nicht auf ein derartiges linguistisches Börsenniveau herab getan werden. Auch Ironie ist an dieser Stelle falsch, man müsste eher von Sarkasmus sprechen, schließlich verträgt sich die Situation der Arbeitslosigkeit mit der einer Aktiengesellschaft nur mit dieser Art von Humor.

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Andreas Schilling

Blogger, Interims Manager, CSMO, CMO, Marketingprofi Digitalisierung, Funnel, Leadgeneration

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