Existenzgründung

Existenzgründung Wissen – Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag bezieht sich auf Einkommen, die der Einkommensteuer unterworfen sind. Sind Sie also Inhaber einer Personengesellschaft (Einzelunternehmer, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, KG, etc.) unterliegen Ihre Gewinne der persönlichen Einkommensteuer vergleichbar mit der Lohnsteuer des Festangestellten.

Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). Dieser Betrag wird rechnerisch im Einkommensteuertarif beim zu versteuernden Einkommen automatisch berücksichtig (wikipedia)

Der Grund-Freibetrag wird nicht Kapitalgesellschaften gewährt, bei denen Körperschaftssteuer zu zahlen ist (vergleichbar mit Einkommensteuer).

Für das Jahr 2019 beträgt der Grundfreibetrag 9.168 Euro (Alleinstehende) bzw. 18.336 Euro (Ehepaare). Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Der Kinderfreibetrag liegt bei 7.620 Euro.

Der vom Staat im Rahmen der Einkommensteuerberechnung gewährte Grund-Freibetrag soll sicherstellen, dass Einkommen soweit es zur Bestreitung des Existenzminimums nötig ist, nicht mit Steuern belastet wird. Der Grund-Freibetrag dient also der Absicherung des Existenzminimums. So wird ein zu versteuerndes Einkommen bis zum Grund-Freibetrag keiner Einkommensteuer unterworfen. Überschreitet das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag, ist Einkommensteuer zu zahlen. In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG einen Anspruch auf einen Grundfreibetrag von 8.004 € (Stand 2010) für jeden Steuerpflichtigen (§ 52 Abs. 41 EStG). Der Grundfreibetrag wird von der Politik regelmäßig überprüft und an die Lebenshaltungskosten angepasst.

Der Grund-Freibetrag bedeutet nicht automatisch, dass Sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Selbständige und Gewerbetreibende müssen immer eine Steuererklärung abgeben. Auch wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben oder im Steuerjahr beispielsweise eine Abfindung erhalten haben oder einen Freibetrag für die Entfernungspauschale auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen haben, müssen Sie eine Lohnsteuererklärung abgeben. Aber eine Steuererklärung lohnt sich eigentlich immer. Wenn Sie ein Einkommen haben, das nur knapp über dem Grund-Freibetrag liegt, ist es umso wichtiger, eine Einkommensteuererklärung zu machen. Denn in der Steuererklärung können Sie Werbungskosten geltend machen. Wenn sich dadurch das zu versteuernde Einkommen unter den Grund-Freibetrag senken lässt, müssen Sie keine Steuer mehr zahlen.

Andreas Schilling

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