Gründungskosten des Franchisenehmers bei Existenzgründung im Franchise sind ein wichtiger und großer Kostenblock. Oftmals werden darunter auch die Investitionen und Betriebsmittel zusammengefasst, obschon Gründungskosten eigentlich nur Kosten für die Eröffnungswerbung, Geschäftsausstattung, Anmeldungen, und Beratungsleistungen sind. Die vom Franchisegeber verlangte Einstiegsgebühr fällt somit eigentlich unter Investitionen und Waren, die beim Start im Einzelhandel, als Erstausstattung in den Regalen stehen sollen unter Betriebsmittel.
Generell handelt es sich damit eigentlich um ein Zuordnungsthema von Kosten bezogen auf die Gründungskosten. Generell sollte man sich im Rahmen der Franchise Vertragsverhandlungen alle laufenden Kosten (fixe und variable) und die Einstiegsgebühr mit einer detaillierten Leistungsbeschreibung und der Höhe der Kosten auflisten lassen. Die Zuordnung zu Investitionen, Betriebsmittel oder Gründungskosten nimmt dann beispielsweise der Steuerberater vor. Wichtig, da hier bestimmte Kosten über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.
Wichtig: Kosten können dabei auch aus Bezugsverpflichtungen für Waren und Dienstleistungen entstehen, die so auf den ersten Blick im Franchise Vertrag nicht ersichtlich sind. Die überwiegende Anzahl der Franchiseunternehmen berechnet zudem eine laufende Franchisegebühr in Abhängigkeit zu dem erzielten Umsatz des Franchisenehmers, wobei es fast immer eine Mindestgebühr gibt. Generell gilt, dass aufgrund der Komplexität einer Existenzgründung im Franchise die Gründungskosten deutlich höher ausfallen, als bei der eigenen Gründung. Dies liegt daran, dass im Vorfeld Beratungskosten von bis zu 10.000 € fällig werden können und auch die Vorbereitung beispielsweise bei der Standortsuche, Mitarbeitersuche als Kosten zu Buche schlagen. Dennoch sollte man gerade bei den Gründungskosten als Franchisenehmer nicht sparen, da an einem erfolgreichen Einstieg sehr viel hängt.
Franchising stammt aus dem französischen und bezeichnete im Mittelalter die Befreiung von Steuern oder Zöllen. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts änderte sich der Begriff Franchising in Richtung Nutzungsrechte für Geschäftskonzepte. Der Durchbruch des Franchising kam erst im 20 Jahrhundert mit bekannten Marken wie Coca-Cola und McDonald's. Franchising oder Franchise bezeichnet heute eine Art Vertriebsform, die man auch als Weiterentwicklung des Vertriebspartnermodells bezeichnen kann. Im Franchising gibt es prinzipiell zwei Parteien, den Franchisegeber und den Franchisenehmer. Der Franchisegeber liefert ein Geschäftsmodell bestehend aus Beschaffung, Absatz und Organisationskonzept, einer Marke mit Schutzrechten, eine Ausbildungsstruktur und laufende Betreuung für den Franchisenehmer. Der Franchisenehmer als zweite Partei, ist auf eigenen Namen und eigene Rechnung tätig und nutzt das Geschäftsmodell des Franchisegebers gegen ein Entgelt (Franchisegebühr).
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