Existenzgründung

Existenzgründung Wissen – Gründungskonzept

Die Geschäftsidee ist nach reiflichem Überlegen endlich gefunden? Sehr gut! Dann steht jetzt der nächste Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit an: die Ausformulierung eines schriftlichen Gründungskonzeptes. Das klingt zunächst nach sehr viel Arbeit, die allerdings bei der Suche nach Geld- und Kreditgebern alternativlos ist. Denn egal ob später private Geldgeber oder Kreditinstitute angesprochen oder Zuschüsse beantragt werden, die Entscheidungsträger nehmen das Gründungskonzept als Grundlage für ihre Überlegung, ob sich eine Investition in die vorgelegte Idee lohnen kann.

Den passenden Rahmen finden

Das ausformulierte Gründungskonzept sollte zwischen 20 und 30 Seiten lang sein, wobei es durchaus wichtig ist, die richtige Balance zu finden. Denn diejenigen, die das Gründungskonzept lesen und beurteilen, besitzen in der Regel einen kaufmännischen Hintergrund und nicht zwingend ein tieferes Verständnis für komplizierte technische Sachverhalte. Daher ist es von essentieller Bedeutung, bei dem Verfassen nicht zu sehr ins Detail zu gehen und den Leser mit reihenweise fachspezifischer Begriffe zu bombardieren.

Gleichzeitig sollte die Darstellung auch nicht zu blumig und oberflächlich ausfallen, so dass der oder die Entscheider nicht das Gefühl haben, eine mittelmäßige Werbebroschüre in den Händen zu halten. Ein gutes Mittelmaß zwischen den beiden Extremen zu finden ist daher äußerst schwierig, aber bei Weitem nicht unmöglich.

Ein ausführlicher Anhang mit Listen, Tabellen und Schaubildern kann dabei als Hilfe dienen. Aspekte, die in Textform nur umständlich beschrieben werden könnten, können so eventuell auf einen Blick dargelegt werden. Ein Bild sagt nicht umsonst mehr als tausend Worte.

Eigenes Konzept vor Augen

Die Formulierung des Gründungskonzeptes in Schriftform bietet noch einen weiteren Vorteil. Schon während dem Schreiben kann der Ersteller eventuell auf Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten in seinem Konzept stoßen, die zuvor nicht aufgefallen sind. Insbesondere wird oftmals der Fehler begangen, zu weit in die Zukunft zu blicken und Aussagen über Zeiträume zu treffen, die weder für den Antragssteller noch den Entscheidungsträger in vollem Maße zu überblicken sind.

Eine Faustformel gibt es hier nicht, allerdings sollte das Gründungskonzept einen Planungszeitraum von drei bis maximal fünf Jahren nicht überschreiten. So bleibt der Rahmen für beide Seiten überschaubar.

Mehrere Autoren? Endredaktion berücksichtigen!

Hinter einer guter Idee steckt oftmals mehr als ein schlauer Kopf. Wenn also mehrere Autoren bei der Erstellung eines Gründungskonzepts beteiligt sind, muss eine Person zwingend die Endredaktion übernehmen und den gesamten Text stilistisch so angleichen, dass er als homogene Einheit erscheint. Wenn die schriftliche Ausarbeitung des Konzepts amateurhaft wirkt, kann dies schnell auf die Beurteilung der gesamten Idee abfärben.

Freunde und Bekannte sind erfahrungsgemäß gerne bereit, das fertige Gründungskonzept vor der Abgabe nochmals durchzulesen und auf Schwachstellen hinzuweisen. Möglicherweise befindet sich sogar ein Experte im Bekanntenkreis, der das Konzept aus der Sicht eines Geldgebers beurteilen kann? Weiterhin ratsam ist es auch, externe Personen hinzuzuziehen, die den gesamten Text auf Rechtschreib- und Grammatikfehler untersuchen können. So sollte einem erfolgreichen Gründungskonzept (fast) nichts mehr im Wege stehen.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
Andreas Schilling

Blogger, Interims Manager, CSMO, CMO, Marketingprofi Digitalisierung, Funnel, Leadgeneration

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