Existenzgründung

Existenzgründung Wissen – Geschäftsübernahme

Nicht immer muss es die eigene Gründung eines Unternehmens sein. Eine Alternative ist beispielsweise die Übernahme eines bestehenden Unternehmens, die so genannte Geschäftsübernahme. Der Vorteil liegt auf der Hand: Das Unternehmen hat bereits einen entsprechenden Kundenkreis und wurde bereits eingeführt. In der Regel verfügt es außerdem über ein verkaufsförderndes Netzwerk. Es gibt bei der Geschäftsübernahme drei verschiedene Formen:

  • Kauf
  • Kapitalbeteiligung (bei Gesellschaften)
  • Pacht

Vor einer Unternehmensübernahme sollten selbstverständlich einige Punkte geklärt werden. Einerseits stellt sich für viele zuerst die Frage, ob es Altlasten gibt, die es zu beseitigen gilt. Hierzu zählen selbstverständlich finanzielle Schulden. Der Wert der Firma spielt ebenfalls eine Rolle. Damit man nicht in ein unkalkulierbares Haftungsrisiko hineinläuft, sollten die alten Schulden klar ausgewiesen werden. Selbstverständlich müssen bei der Wertermittlung auch mögliche Schulden berücksichtigt werden. Außerdem sollte sich der Verkäufer sehr umfassend auf die Übernahme des Unternehmens vorbereiten – er sollte sich also hinreichend informieren. Insbesondere die Gewinn- und Verlustrechnungen der vergangenen Jahre sind hierzu unerlässlich.

Substanzwert und Ertragswert

Für den Kaufpreis gilt wie bei vielen anderen Produkten auch das Prinzip Angebot und Nachfrage. Trotzdem gibt es zwei verschiedene Bewertungsverfahren. Sie bilden die Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen.

Das erste Verfahren ist das Ertragswertverfahren. Das entscheidende ist hier der zu erwartende Gewinn, nachdem alle außerordentlichen Faktoren wie Zinsen und der kalkulatorische Unternehmerlohn abgezogen wurden. Beim Substanzwertverfahren wiederum zählt die Höhe der Aufwendungen, die nötig wären, wenn ein vergleichbares Unternehmen aufgebaut werden müsste. In der Regel geschieht diese Feststellung anhand einer Gegenüberstellung aller Vermögenswerte zu den Verbindlichkeiten des Unternehmens. Der Substanzwert ist dann die Differenz.

Die Bewertung sollte man selbstverständlich nicht den eigenen Rechenkünsten überlassen - zumindest nicht nur – sondern einen Gutachter heranziehen. Dieser sollte sich auf die Bewertung von Unternehmen spezialisiert haben. Berufsverbände oder die Industrie- und Handelskammer können hier weiterhelfen. Man sollte sich bewusst machen, dass beide Verfahren lediglich Anhaltspunkte zum tatsächlichen Unternehmenswert geben können. Insbesondere bei kleineren Unternehmen, wie beispielsweise Immobilienmaklern, ist der Käufer für den Erfolg entscheidend. Der Verkauf eines Unternehmens bildet für den Verkäufer in der Regel einen Grundbaustein für die eigene Altersvorsorge - nicht zuletzt deshalb besteht eine Neigung zu hohen Verkaufspreisen.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
Andreas Schilling

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