Nicht immer muss es die eigene Gründung eines Unternehmens sein. Eine Alternative ist beispielsweise die Übernahme eines bestehenden Unternehmens, die so genannte Geschäftsübernahme. Der Vorteil liegt auf der Hand: Das Unternehmen hat bereits einen entsprechenden Kundenkreis und wurde bereits eingeführt. In der Regel verfügt es außerdem über ein verkaufsförderndes Netzwerk. Es gibt bei der Geschäftsübernahme drei verschiedene Formen:
- Kauf
- Kapitalbeteiligung (bei Gesellschaften)
- Pacht
Vor einer Unternehmensübernahme sollten selbstverständlich einige Punkte geklärt werden. Einerseits stellt sich für viele zuerst die Frage, ob es Altlasten gibt, die es zu beseitigen gilt. Hierzu zählen selbstverständlich finanzielle Schulden. Der Wert der Firma spielt ebenfalls eine Rolle. Damit man nicht in ein unkalkulierbares Haftungsrisiko hineinläuft, sollten die alten Schulden klar ausgewiesen werden. Selbstverständlich müssen bei der Wertermittlung auch mögliche Schulden berücksichtigt werden. Außerdem sollte sich der Verkäufer sehr umfassend auf die Übernahme des Unternehmens vorbereiten – er sollte sich also hinreichend informieren. Insbesondere die Gewinn- und Verlustrechnungen der vergangenen Jahre sind hierzu unerlässlich.
Substanzwert und Ertragswert
Für den Kaufpreis gilt wie bei vielen anderen Produkten auch das Prinzip Angebot und Nachfrage. Trotzdem gibt es zwei verschiedene Bewertungsverfahren. Sie bilden die Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen.
Das erste Verfahren ist das Ertragswertverfahren. Das entscheidende ist hier der zu erwartende Gewinn, nachdem alle außerordentlichen Faktoren wie Zinsen und der kalkulatorische Unternehmerlohn abgezogen wurden. Beim Substanzwertverfahren wiederum zählt die Höhe der Aufwendungen, die nötig wären, wenn ein vergleichbares Unternehmen aufgebaut werden müsste. In der Regel geschieht diese Feststellung anhand einer Gegenüberstellung aller Vermögenswerte zu den Verbindlichkeiten des Unternehmens. Der Substanzwert ist dann die Differenz.
Die Bewertung sollte man selbstverständlich nicht den eigenen Rechenkünsten überlassen - zumindest nicht nur – sondern einen Gutachter heranziehen. Dieser sollte sich auf die Bewertung von Unternehmen spezialisiert haben. Berufsverbände oder die Industrie- und Handelskammer können hier weiterhelfen. Man sollte sich bewusst machen, dass beide Verfahren lediglich Anhaltspunkte zum tatsächlichen Unternehmenswert geben können. Insbesondere bei kleineren Unternehmen, wie beispielsweise Immobilienmaklern, ist der Käufer für den Erfolg entscheidend. Der Verkauf eines Unternehmens bildet für den Verkäufer in der Regel einen Grundbaustein für die eigene Altersvorsorge - nicht zuletzt deshalb besteht eine Neigung zu hohen Verkaufspreisen.
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