Existenzgründung

Existenzgründung Wissen – Geschäftskonzept

Ein Geschäftskonzept ist – wie der Name schon vermuten lässt – die Grundlage für jedes Geschäft. Die Notwendigkeit eines Geschäftskonzeptes basiert auf ganz unterschiedlichen Beweggründen: So ist ein Geschäftsplan einerseits beispielsweise notwendig, um eine Firma neu zu gründen. Auf der anderen Seite wird ebenso einer benötigt, wenn in einer lang bestehenden Firma ein Produkt eingeführt werden soll.

Gründe für die Erstellung

Erforderlich ist ein Geschäftskonzept aus vielerlei Gründen. So ist es zunächst einmal wichtig, dass der Geschäftsherr selbst einen sehr detaillierten Überblick über seine Idee bekommt. Ein Geschäftsplan hilft dabei, alle einzelnen Aspekte der Idee zu berücksichtigen und miteinander zu verknüpfen. Ebenso notwendig ist es in der Regel jedoch auch, dass andere das Geschäftskonzept verstehen, denn mit seiner Hilfe sollen häufig potenzielle Investoren überzeugt werden.

Was gehört in ein Geschäftskonzept

Je nach dem, wofür das Geschäftskonzept sein soll, muss an verschiedene Dinge gedacht werden. Und auch die Schwerpunkte sollten unterschiedlich gesetzt werden. Deswegen ist eine allgemeingültige Vorlage unmöglich zu erstellen. Es gibt jedoch einige Stichwörter, die man auf jeden Fall zumindest im Kopf durchgehen und in den meisten Fällen auch schriftlich festhalten sollte.

  1. Die Geschäftsidee
    Es klingt beinahe banal, aber dennoch sollte dieser erste Punkt auf keinen Fall unterschätzt werden. Egal wie gut die erste Idee zunächst klingt, man sollte sie in jedem Fall schriftlich festhalten und auf Herz und Nieren prüfen. Der Geschäftsherr muss sich der Konkurrenzfähigkeit und der Vorteile seines Plans sicher sein. In diesem ersten Schritt wird die erste Idee häufig noch einmal verändert, ausgebaut oder sogar durch eine andere ersetzt.
  2. Der Finanzplan
    Ohne Geld funktioniert kein Geschäft. Also sollte sich der Verfasser eines Geschäftskonzepts ausführlich und realistisch damit auseinander setzen, wie viele Ausgaben und wie viele Einnahmen zu erwarten sind. Wenn dieser Punkt nicht überzeugend durchdacht und formuliert ist, wird sich wohl kein Investor auf den Plan einlassen.
  3. Die spezifischen Einzelheiten
    Bei diesen Einzelheiten handelt es sich unter anderem um den Standort des Geschäfts oder um einzelne besondere Faktoren eines Produkts.
  4. Das Rechtliche
    Zum Rechtlichen gehört die Geschäftsform eines Unternehmens ebenso wie die notwendigen Genehmigungen. Auch wichtige Versicherungen müssen hier genannt werden.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
Andreas Schilling

Blogger, Interims Manager, CSMO, CMO, Marketingprofi Digitalisierung, Funnel, Leadgeneration

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