Existenzgründung Wissen – Franchiseberatung

Das Thema Franchiseberatung ist die Frage nach der Notwendigkeit einer Unterstützung durch externe Ressourcen beim Einstieg in ein Franchisesystem, beziehungsweise im Rahmen einer Existenzgründung. Die Komplexität bei einer Gründung im eigenen Namen, ist relativ gering. Dort muss man sich zwar mit Verträgen mit Lieferanten, Vermieter, AGBs und sonstigen Vertragswerken auseinandersetzen, aber das bekommt man in der Regel in. Dagegen ist im Franchise die Komplexität erheblich höher und das Risiko des Totalverlust es immer gegeben. Alleine der Franchisevertrag ist wie bereits dargestellt, selbst unter Juristen, Auslegungssache.


Insofern kommt zu  den Anforderungen des Handling der normalen Verträge, die im Rahmen der Existenzgründung abgeschlossen werden müssen, nun ein hochkomplexer Franchisevertrag, dessen Tragweite und Bedeutung kein Existenzgründer verstehen kann. Bereits hier ergibt sich der erste Beratungsbedarf. Franchiseberatung ist aber nicht nur auf den Franchise Vertrag beschränkt, sondern sehr häufig sind auch die Themen Organisation, Personal, Prozesse, Lagerhaltung, betriebswirtschaftliche Themen, Verkauf und Marketing betroffen. In vielen Fällen schreibt auch die KfW als Kreditgeber dem Franchisenehmer vor, laufende Franchiseberatung in Anspruch zu nehmen. Dies trifft dann insbesondere Existenzgründer mit fehlendem betriebswirtschaftlichen Know-how. Ein weiteres wichtiges Feld der Franchiseberatung ist die Auswahl des richtigen Franchise-Systems.

In der Regel gibt es in einer Franchise Branche mehrere Systeme und die Qual der Wahl fällt schwer. Im Rahmen einer ausführlichen Franchiseberatung vor der Gründung, werden daher in der Regel die von den Franchisegebern bereitgestellten Informationen eingehend analysiert und mit dem Franchisenehmer besprochen. Diese Analyse sollte aber nur von qualifizierten Franchiseberatern erledigt werden, da der die Schwachstellen kennt und den Gründer dabei unterstützt, die richtigen Fragen zu stellen. Ich halte es für unverantwortlich, als Existenzgründer in ein Franchisesystem einzusteigen, ohne sich der Tragweite der Entscheidung absolut sicher zu sein. Die Komplexität und Risiken sind im Vergleich zur eigenen Gründung ungleich höher und der Franchisegeber verfügt über Insiderwissen und einen Wissensvorsprung (Asymmetrie), den er eigentlich im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung offen legen müsste, aber nicht immer tut. Im Streitfall dann den Nachweis zu führen, dass dies so war scheitert oft daran, dass der Franchisenehmer den gesamten Prozess des Einstiegs in das Franchisesystem nicht dokumentiert hat und auch keine Zeugen zu den einzelnen Gesprächen dabei hatte.


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