Franchise

Existenzgründung Wissen – Franchise

Jeder Existenzgründer war schon mal in einem Franchise-Betrieb einkaufen. Ob Franchise-Systeme wie McDonald's, Zoo&Co., Fressnapf, Subway etc., immer wird das Geschäft von einem so genannten Franchisenehmer auf eigene Rechnung betrieben, obwohl er die Marke und das System des Franchisegebers nutzt. Im Franchise können sie heute als Franchisenehmer, als Franchisegeber oder als Masterfranchise starten.

Der Franchisegeber vermietet quasi an Franchisenehmer seine Geschäftsidee inklusive der Marke, Know-how und Marketingkonzept. Der Deutsche Franchise-Verband e.V. definiert Franchise wie folgt:  "Franchise ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt auf dem Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystem zur Sicherstellung eines systemkonformen Verhaltens. Das Leistungsprogramm des Franchisegebers besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchisenehmers und der Verpflichtung des Franchisegebers, den Franchisenehmer laufend und aktiv zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln. Der Franchisenehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information."

Damit entsteht zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber eine enge Partnerschaft in der die Aufgaben klar verteilt sind zwischen Franchise-Zentrale und den dezentral sitzenden Franchisenehmern. Franchise ist insofern nur für Personen geeignet, denen die eingeschränkte Handlungsfreiheit des Franchisenehmers klar ist und die das bewusst in Kauf nehmen. Als Franchisegeber multipliziert man im Prinzip den Erfolg eines Geschäftsmodells an unterschiedlichen Standorten. Dabei entscheidet man sich als Franchisegeber bewusst nicht mit festangestellten Mitarbeitern in den Filialen sondern mit Unternehmern zusammenzuarbeiten, die den eigenen Markennamen nutzen. Diese Entscheidung muss daher wohl überlegt sein und die Auswirkungen in der Gesamtplanung berücksichtigt werden. In

Schließt man einen so genannten Master-Franchisevertrag ab, kauft man die Lizenz eines ausländischen Franchise-Unternehmens das sich beispielsweise auf dem deutschen Markt etablieren will. Man tritt dann als Franchisegeber eines Franchisesystems in Deutschland auf, dass man nicht selbst entwickelt hat.

 

 

Andreas Schilling

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