Franchise

Existenzgründung Wissen – Einstiegsgebühr

Da Franchisegeber bei der Auswahl des Franchisenehmers  wenig Anhaltspunkte dafür haben, ob es der Franchisenehmer ernst meint, ist die Einstiegsgebühr im Sinne eines „Adverse Selektion Prozesses“ eine beliebte Prüfhürde, aber in einigen Systemen wird auch richtig Leistung dafür geboten. Mit der Einstiegsgebühr erhält man neben einem kompletten Wissenspaket aus Hilfen und Dienstleistungen, die etablierte Marke, das Geschäftsmodell, umfangreiche Schulungen, Controlling, Warenlieferungen, Standortanalyse, Unterstützung bei Betriebs Aufbau, Unterstützung bei der Markteinführung und natürlich das Franchisehandbuch als Leitfaden zum erfolgreichen Franchisenehmer im gewählten System.

Je nach Franchiseunternehmen ist eine Einstiegsgebühr zwischen 1.000 € bis 500.000 € üblich. So verlangen 15 % der deutschen Franchisegeber bis zu 1000 € Einstiegsgebühr, 25 % bis zu 5000 € Einstiegsgebühr, 20 % bis zu 10.000 € Einstiegsgebühr, 23 % bis  zu 20.000 € Einstiegsgebühr und 11 % über 20.000 € Einstiegsgebühr. Die Einstiegsgebühr stellt dabei immer eine Gegenleistung für das vom Franchiseunternehmen entwickelte erfolgreiche und erprobte Geschäftsmodell da. Letztlich ist die Einstiegsgebühr abhängig von der Anzahl der Franchisenehmer, der Bekanntheit der Marke, der Einzigartigkeit des Konzeptes, den dokumentierten Erfolg und die Unterstützungsleistungen der Systemzentrale für den Franchisenehmer. Nur über die Einstiegsgebühr, lassen sich die Franchisegeber Investitionen von teilweise mehreren Millionen Euro in den Aufbau eines Franchise-Systems refinanzieren.

Dennoch sollte man als Franchisenehmer sich im Detail vorrechnen lassen, welche Positionen in der Einstiegsgebühr vorhanden sind. Oftmals tun sich hier Lücken auf und der Franchisegeber kommt in Erklärungsnot. Jetzt gilt es nachzuhaken. Dies liegt oft daran, dass Franchisegeber hohl Vertriebsprovisionen (bis zu 8000 €) an so genannte Rekruitmentfirmen bezahlen müssen. Positiv dagegen ist, dass die Einstiegsgebühr eine abzugsfähige Betriebsausgabe darstellt, sofern sie mit unmittelbaren Leistungen nach Vertragsschluss in Zusammenhang steht. Neben der Eintrittsgebühr erheben Franchisegeber übrigens weitere laufende monatliche Gebühren, die sich in der Regel prozentual auf den erzielten Nettoumsatz des Franchisenehmers beziehen. Zusätzlich zur Einstiegsgebühr und laufenden monatlichen Gebühren, werden gerne werden auch Marketingpauschalen, für die Finanzierung von überregionalen Marketing und Presseaktivitäten verlangt. Es empfiehlt sich also genau beim Franchisegeber nachzufragen, da es sich um laufende monatliche Ausgaben handelt, die nur schwer nachzuverhandeln sind.

Andreas Schilling

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