Kredit

Existenzgründung Wissen – Effektiver Jahreszins

Der effektive Jahreszins muss bei jedem Kreditvertrag zu dem Nominalzins angegeben werden, das ist gesetzlich geregelt. In der Regel fällt dieser effektive Jahreszins etwas höher aus als der Nominalzins. Zu diesem Unterschied kommt es folgendermaßen:

Weil fast alle Kreditinstitute ihre Kredite nicht jährlich, sondern monatlich, quartalsmäßig oder halbjährlich verzinsen, reduziert sich der Anteil der Tilgung um den jeweiligen Zinsbetrag innerhalb des entsprechenden Zeitraumes. Ende des Jahres ist also eigentlich weniger Geld in die Tilgung geflossen als eigentlich angenommen. Somit wurde effektiv ein höherer Zinsbetrag bezahlt, das nennt man den effektiven Jahreszins oder auch Effektivzins. Im Grunde handelt es sich hier um einen Zinssatz, die Bezeichnung "-zins" hat sich aber eingebürgert. Angegeben wird der Effektivzins also in Prozent.

Der effektive Jahreszins ist dazu da, den tatsächlichen Finanzaufwand des Kunden darzustellen bzw. zu konkretisieren. Denn der Kunde muss diesen schließlich erbringen und hat je nach Planung auch alles schon durchgerechnet. So kann viel besser abgeschätzt werden, wann, wie und ob sich ein Kredit abzahlen lässt. Angst haben sollte man dennoch nicht, auch wenn mit dem Nominalzins gerechnet wird, sollte einen der effektive Jahreszins nicht in den Ruin treiben, wer so knapp kalkuliert hat ist sich dem Risiko vom versteckten Kostenmehraufwand dann wohl hoffentlich bewusst. Selbstverständlich spielen bei einem Kredit auch noch viele andere Kostenfaktoren mit ein, beispielsweise Gebühren aller Art. Diese sind nicht mit im Effektivzins inbegriffen und können die tatsächlichen Kosten also immer noch steigen lassen.

Abschließend sei gesagt, dass es sicherlich sinnvoll ist, den effektiven Jahreszins nach gesetzlicher Regelung immer angeben zu müssen, allerdings ist das bei weitem kein Schritt hin zur Überbrückung einer Kostenfalle. Diese kann auch woanders lauern, meist im Kleingedruckten. Ein Kreditvertrag sollte deshalb immer genauestens durchgelesen werden, bei Bedarf sollte man sich beraten lassen. Wenigstens hinsichtlich dem Begriff "Effektiver Jahreszins" sollten nun aber alle Ungewissheiten beseitigt worden sein.

Andreas Schilling

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