Existenzgründung Wissen – Doppelte Buchführung

Das Finanzamt hat eine Menge mitzureden, wenn es darum geht wie eine ordentliche Buchführung auszusehen hat. Das ist auch gut so, denn in der Regel scheitern viele Unternehmen aus mangelnder Übersicht über die eigenen Finanzen. Kapitalgeber und Banken legen daher sehr großen Wert auf eine zeitnahe Buchführung. Nur so lassen sich verlässliche Daten als Grundlage einer Kostenrechnung beispielsweise für die Kalkulation von Preisen herleiten. Letztlich gibt es zwei verschiedene Arten der Gewinnermittlung. Zum einen die Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) und die Bilanzierung bei der Verwendung der doppelten Buchführung. Zur doppelten Buchführung sind laut Handelsgesetzbuch alle Vollkaufleute (Kapitalgesellschaften, GbR, eK, OHG, etc.) verpflichtet.  Die Verpflichtung zur doppelten Buchführung für ein Unternehmen entsteht zudem immer bei mehr als 500.000 Euro Umsatz im Jahr oder mehr als 50.000 Euro Gewinn im Jahr. Freiberufler müssen auf gar keinen Fall bilanzieren, unabhängig davon wie viel sie verdienen.


Existenzgründer haben also oftmals die Wahlfreiheit zwischen doppelter Buchführung und ein Einnahme-Überschussrechnung (EÜR). Wegen der Einfachheit wählen viele Existenzgründer die Einnahme-Überschussrechnung (EÜR), bei der den tatsächlichen Einnahmen die tatsächlichen Kosten (Geldzufluss – oder abflussprinzip =Geldverkehrsrechnung) gegenübergestellt werden. Das Ergebnis ist der Gewinn oder Verlust aus der Tätigkeit. Für die Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) genügt eine einfache EXCEL-Tabelle, in der jeder Zahlungseingang und Ausgang chronologisch in einer Tabellenzeile festgehalten und einer Rubrik beziehungsweise einem Konto zugeordnet wird. Am Monatsende werden dann die verschiedenen Arten von Betriebseinnahmen und Ausgaben bezahlt wird und ergeben die Einnahme-Überschussrechnung (EÜR).

Nur bei Unternehmen, die bilanzieren, spricht man von einer Buchführungspflicht, gemeint ist damit eigentlich die doppelte Buchführung. Der Begriff doppelte Buchführung kommt daher, dass jeder Beleg (Geschäftsvorfall) unter den Aspekten der Herkunft und der Verwendung doppelt - einmal auf der Soll- und einmal auf der Habenseite - zu buchen ist.  Das ist so, als würde ein Betrag von einem Bankkonto auf ein anderes Konto derselben Bank überwiesen. Die Summe aller Stände bleibt dabei immer gleich alle Konten innerhalb der doppelten Buchführung stellen ein geschlossenes System dar, es kann also immer nur von einem Buchführungskonto auf ein anderes bewiesen werden. Wenn zum Beispiel per Überweisung eine Telefonrechnung bezahlt wurde, dann vermindert sich das Konto Bank in der Buchführung, zugleich erhöht sich aber des Aufwands Kontotelefonkosten. Damit lassen sich aus der Buchhaltung zu jeder Zeit sowohl die Gewinn- und Verlustrechnung als auch die Bilanz ableiten. Der Existenzgründer hat so jederzeit einen genauen Überblick über seinen Betrieb und auch die zahlenmäßige Grundlagen für die Kalkulation und den vollständigen Kostenüberblick.


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