Businessplan

Existenzgründung Wissen – Businessplan Summary schreiben

Mit der wichtigste Teil eines geschäftlichen Dokumentes ist die Zusammenfassung bzw. das Summary. Meist ist dies das Allererste, manchmal auch das einzige, was die Leser des Geschäftsdokumentes lesen. Als Autor sollte man sich ganz zuletzt um das Summary kümmern - schließlich empfiehlt es sich, eine Zusammenfassung dann zu schreiben, wenn die Substanz, die zusammengefasst werden soll, bereits vollständig vorhanden ist. Im Falle eines Businessplans wird die Zusammenfassung bzw. das Summary also erst dann geschrieben, wenn der Rest des Businessplans fertig ist.

Das muss beim Schreiben eines Summary beachtet werden

  1. Der Begriff Summary bedeutet nicht umsonst Zusammenfassung - das Summary ist demnach nicht umfassend und ersetzt nicht das zusammengefasste Dokument. Es muss darauf geachtet werden, es kurz zu halten und die wichtigsten Fakten zu nennen. In der Regel ist die maximale Länge für ein Summary 10 % des eigentlichen Dokumentes. Ziel eines Autors sollte es sein, die Länge des Summary auf 5-10 % von der Länge des eigentlichen Dokumentes zu beschränken. Wie auch beim Schreiben der einzelnen Kapitel des Businessplans ist es wichtig, sich im Hinterkopf zu behalten, was dieser Textteil für eine Aufgabe hat: Er soll den Leser kurz und informativ darüber aufklären, von was das Dokument handelt.
  2. Es sollte sichergestellt werden, dass die strukturellen und stilistischen Richtlinien eingehalten werden. D.h. konkret, dass die Absätze präzise und kurz formuliert sein sollten. Die Zusammenfassung sollte schließlich auch dann Sinn machen, wenn gar niemand das eigentliche Dokument gelesen hat. Besonders wichtig ist auch, dass die Sprache des Summary dem Zielpublikum angepasst wird.
  3. Das Problem muss in der Zusammenfassung klar definiert werden - schließlich baut darauf die Lösung auf. Ein solches Problem ist beispielsweise die Marktlücke selbst, oder auch Probleme innerhalb der Unternehmung, beispielsweise hinsichtlich des Lieferkettenmanagements.
  4. Im Anschluss an die Nennung des Problems muss die Lösung aufgezeigt werden. Möglichst effektiv muss sie das Problem in Angriff nehmen. Damit die Lösung sinnvoll erscheint, muss das Problem eindeutig definiert worden sein.
  5. Grafiken, Überschriften, Auflösungen und alles, was das Dokument bzw. das Summary übersichtlich gestaltet, sollte sinnvoll eingebracht werden.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.

 

Andreas Schilling

Blogger, Interims Manager, CSMO, CMO, Marketingprofi Digitalisierung, Funnel, Leadgeneration

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