Businessplan

Existenzgründung Wissen – Businessplan Realisierungsplan

Ein Realisierungsplan im Businessplan, auch Realisierungsfahrplan genannt, dient zur Darstellung der Bewerkstelligung der Geschäftsgründung. In diesem Sinne sind die wesentlichen Meilensteine und wichtigsten Zusammenhänge im Realisierungsfahrplan enthalten. Die Firma wird bei Kapitalgebern viel größeren Erfolg haben, wenn sie langfristige Entwicklungschancen bietet. Dank eines guten Realisierungsfahrplans werden wichtige Meilensteine in der Entwicklung des Unternehmens deutlich gemacht. Es wird außerdem beschrieben, wann diese Meilensteine erreicht werden können. Die Anstrengungen des Unternehmers werden durch einen 3- bis 5-Jahresplan wiedergespiegelt, der zeigt, dass der Unternehmer eine erfolgreiche und starke Firma gründen und führen will.

Grafische Darstellung

Ein Instrument des Projektmanagements, das so genannte Gantt-Diagramm, dient zur Darstellung des Realisierungsfahrplans. Bei dem Diagramm handelt es sich um ein Balkendiagramm, welches auf einer Zeitachse eine Abfolge von Aktivitäten grafisch in Form von Balken darstellt. Damit ergibt sich ein Realisierungsverlaufsüberblick, in dem genau ersichtlich wird, in welcher Reihenfolge die Aktivitäten ablaufen und wie lange sie dauern. Wenn der Gründer die nötigen Abhängigkeiten und Aktivitäten gut durchdacht hat, so zeigt sich dies in einem gelungenen Diagramm. Ein solch gelungenes Diagramm schafft bei Investoren Glaubwürdigkeit. Um die Aktivitäten und deren notwendiges Abschlussdatum zu verstehen, hilft eventuell eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Meilensteine.

Sämtliche Teilplanungen, insbesondere die Finanzplanung und die Realgüterplanung, sind in einer gut durchdachten und systematischen Unternehmungsplanung enthalten. Der Erfolg einer Unternehmung wird durch zu optimistische Ziele gefährdet, weshalb die Annahmen durch Zahlen gestützt werden sollten. Es ist wichtig, den Plan aktuell zu halten und Puffer einzuplanen, die es erlauben, den Plan auch bei Verzögerungen weiterzuführen.

Wichtiger Teil des Realisierungsfahrplans: Realgüterplan

Das Unternehmenswachstum wird im Realisierungsfahrplan durch die Realgüterplanung dargestellt. Hier wird aufgelistet, welche Maschinen, Gegenstände und welches Personal in den ersten Jahren gebraucht werden. In der Finanzplanung wird die Finanzierbarkeit und Profitabilität dieses Geschäftes dann analysiert. Realgüterplanungen können in die folgenden Teilplanungen eingeteilt werden:

  • Absatz- und Preisplanung
  • Beschaffung- und Produktionsplanung
  • Personalplanung

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
Andreas Schilling

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