Wer als Gründungswilliger ein Geschäftskonzept bei der Bank vorlegen will, benötigt zunächst einmal zwei Dinge: eine gute Idee sowie ausreichend eigene Finanzmittel. Denn ohne Eigenkapital, das von den Banken als Sicherheit angesehen werden kann, wird es meist auch mit dem Kredit sehr schwierig. Ausgerechnet das Eigenkapital ist aber das, woran es vielen Existenzgründern zu Anfang noch erheblich fehlt.
Das Eigenkapital, das der Existenzgründer bzw. die Existenzgründerin in das Unternehmen einbringen kann, umfasst zunächst einmal alle eigenen Sach- und Geldeinlagen. Dazu zählen das Ersparte auf dem Konto ebenso wie beispielsweise der eigene Computer, der später für alle Bürotätigkeiten genutzt wird. Werden Darlehen bei der Bank oder andere Geldmittel für einen gewissen Zeitraum beansprucht, die in Verbindlichkeiten (z.B. Zinsen) resultieren, spricht man bereits von Fremdkapital.
Doch auch Eigenkapital kann von Extern kommen ohne dabei die Kriterien des Fremdkapitals zu erfüllen – immer dann, wenn der Geldgeber keine Verzinsung als Gegenleistung erwartet. Eigenkapitalgeber treten zum Beispiel als Miteigentümer auf. Sie kaufen sich also in das Unternehmen ein und erwarten im Gegenzug Profit aus einem stetig wachsenden Geschäftsverlauf.
Existenzgründer, die sich einen Eigenkapitalgeber ins Boot holen, müssen allerdings den Fakt akzeptieren, dass diese bei zukünftigen Entscheidungen ein Mitspracherecht einfordern. Dieses kann sich einerseits nur auf größere Investitionen beziehen, andererseits aber auch auf die Besetzung wichtiger Posten in der Unternehmensleitung. Mit der Selbstbestimmung ist es an dieser Stelle also zunächst einmal zu Ende.
Im Vergleich zu Fremdkapitalgebern werden Eigenkapitalgeber in der Regel als „risikofreudiger“ bezeichnet. Denn sie profitieren nicht nur von den Gewinnen, die das Unternehmen in der Zukunft vielleicht abwerfen wird – auch bei Verlusten werden sie in die Verantwortung gezogen.
Eigenkapitalgeber sind oftmals Manager oder Unternehmer, die in ihrer Branche bereits erfolgreich gewirtschaftet haben und mit ihrem Privatvermögen vielversprechende Start-Ups unterstützen. Neben Geld können sie auch haufenweise Insiderwissen sowie ihr Kontaktnetzwerk bereitstellen, das sie sich über die Jahre selbst angeeignet und aufgebaut haben. Ihre Beteiligung beschränkt sich für gewöhnlich auf einen Zeitraum von sechs bis zehn Jahren mit dem Ziel, die Anteile anschließend wieder mit Profit verkaufen zu können. Das setzt allerdings voraus, dass das Unternehmen sich in dieser Zeit am Markt etabliert hat und einen positiven Geschäftsverlauf aufweist.
Ein bekanntes Beispiel hierfür sind die aus den Reality TV Shows „SharkTank“ (USA), „Dragons’ Den“ (Großbritannien) oder „Die Höhle der Löwen“ (Deutschland) bekannten Unternehmer, die Unternehmensgründer casten und mit dem eigenen Geld in das Geschäftkonzept investieren, wenn sie von der Idee überzeugt sind.
Neben den oben genannten Privatpersonen können aber auch institutionelle Investoren als Eigenkapitalgeber auftreten. Dazu gehören Venture Capital-Gesellschaften, die sich in einem ähnlichen Maße in das Unternehmen einbringen und für das eingebrachte Eigenkapital Anteile erhalten.
Unternehmensgründung ohne Eigenkapital - auch das ist möglich! Wer an einer Existenzgründugn interessiert ist, aber über keinerlei Eigenkapital verfügt, wird sehr wahrscheinlich auch an der Beschaffung von Fremdkapital scheitern. Der Traum muss deswegen aber nicht ausgeträumt sein. Über verschiedene Franchisekonzepte können Gründungswillige ihr Vorhaben doch noch erfüllen. Hier ist meist nur die Zahlung einer einmaligen Franchisegebühr notwendig, die benötigte technische Ausstattung und alles weitere Know-How werden vom Franchisegeber bereitgestellt. Allerdings muss bei dieser Variante bedacht werden, dass die Möglichkeit zur eigenen Entfaltung nur sehr begrenzt ist.
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