Businessplan

Existenzgründung Wissen – Businessplan Checkliste

Der Aufwand bei der Erstellung von einem Businessplan ist selbstverständlich hoch - die meiste Zeit wird dafür gebraucht werden, die Informationen zur Füllung des Inhalts des Businessplans zu recherchieren - schließlich sind sämtliche Teile des Unternehmens zu analysieren und zu simulieren. Die Analysen selbst sowie die daraus gewonnenen Kenntnisse sind Teil des Businessplans. Bestenfalls schreibt der Unternehmer selbst seinen eigenen Businessplan, da er auf diese Weise mit jedem Teil seiner Unternehmung konfrontiert wird und sich mit ihr intensiv auseinandersetzen muss. Kritische Fragen, beispielsweise von Kapitalgebern, können so außerdem einfacher beantwortet werden.

Verschiedene Hilfsmittel für einen besseren Businessplans

Vorlagen, Muster und viele andere ratsame Hilfsmittel können bei der Erstellung eines Businessplans zu Rate gezogen werden. Besonders hilfreich ist eine Checkliste. Diese macht einerseits in der Entstehungsphase des Businessplans Sinn, da sie etwas Ordnung in die Reihenfolge und eine Übersicht bringt. Andererseits ist eine Checkliste auch am Ende eines Businessplans sinnvoll, also dann, wenn dieser kurz vor der Fertigstellung steht. Dank der Checkliste kann nachvollzogen werden, welcher Teil des Businessplans noch fehlt und inwieweit den jeweiligen Kapiteln die entsprechende Bedeutung zugekommen ist.

Auf dieser Homepage finden sich spezialisierte Checklisten für die einzelnen Kapitel des Businessplans - sie alle bilden im Grunde die allgemeine Checkliste für einen Businessplan. Diese einzelnen Listen können einfach über die genannten Links eingesehen werden. Der Vorteil solcher detaillierten Checklisten ist, dass sie im Grunde den Mittelteil in der Entstehung eines Businessplans abdecken. Während die allgemeine Checkliste am Anfang und am Ende hilfreich ist, werden die spezialisierten Checklisten während der Erstellung des Businessplans benötigt, da sie die jeweiligen Kapitel detailliert beschreiben und über die Anforderungen und den notwendigen Inhalt aufklären. Zu fast allen speziellen Checklisten werden außerdem wichtige Tipps genannt, die beim jeweiligen Kapitel dringend beachtet werden sollten - mit diesen Tipps und den Checklisten generell wissen Autoren, welchen Inhalt die einzelnen Kapitel des Businessplans haben sollen, welche Problematiken existieren und inwieweit dieser zum Gesamtbild des Businessplans beiträgt - eine kurze Einleitung erklärt bei jeder Checkliste weitere Details.

Business Plan Checkliste

Die Erstellung eines Businessplans ist mit recht viel Aufwand verbunden. Dieser Aufwand dient sowohl direkt dem Businessplan selbst, der schließlich eine gewisse Zeit braucht, um fertig geschrieben zu werden. Die meiste Zeit wird jedoch dafür verwendet, zu recherchieren. Um den Businessplan mit Inhalt zu füllen bzw. das Unternehmen virtuell bereits auf die Beine zu stellen, müssen sämtliche Aspekte des Unternehmens analysiert werden. Die daraus gedeutet Maßnahmen sowie Analysen selbst sind schließlich Teil des Businessplans. Die Verfasser eines Businessplans haben also zeitlich gesehen am meisten mit der Recherche zu tun. In jedem Falle sollte der Businessplan übrigens vom Unternehmer selbst geschrieben werden. Auf diese Weise ist man nicht nur für unangenehme Fragen seitens potentiellen Geldgebern gewappnet, sondern versteht das Unternehmen bereits in seinen Grundzügen in jedem Bereich. Bei bereits bestehenden Businessplänen, die kurz vor der Fertigstellung stehen, wie auch bei der Aufwandsabschätzung für den Businessplan sind Checklisten eine gute Möglichkeit. Leider würde eine vollständige Checkliste den Rahmen dieses kleinen Informationstextes sprengen – glücklicherweise sind derartige Checklisten aber bereits zur Genüge im Internet zu finden. Inhaltlich variieren die Checklisten untereinander etwas. Im Großen und Ganzen müssen aber die folgenden Aspekte enthalten sein:

  • Zusammenfassung
  • Gründerperson
  • Dienstleistungen und Produkt
  • Marktübersicht
    • Kunden
    • Standort
    • Konkurrenz
  • Marketing
    • Preis
    • Angebot
    • Vertrieb
    • Werbung
  • Personal- und Unternehmensorganisation
    • Organisation
    • Rechtsform
    • Mitarbeiter
  • Risiken und Chancen
  • Finanzierung
    • Investitionsplanung
    • Lebenshaltungskosten
    • Liquiditätsplan
    • Finanzierungsplan
    • Rentabilitätsrechnung bzw. Ertragsvorschau
  • Unterlagen

Es existiert beispielsweise eine Checkliste vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Diese Liste entspricht fast genau den angegebenen Kapiteln und ergänzt jeden Punkt um mehrere Fragen, die der jeweilige Teil im Businessplan beantworten muss. Diese Vorgehensweise durch Beantwortung von gestellten Fragen ist äußerst effektiv. Die Umsetzung der Checkliste ist dementsprechend gelungen. Selbst ein Unternehmer, der sich seiner Sache sicher ist, den Projektplan gewissenhaft erstellt hat und meint er sei fehlerfrei sowie lückenlos, sollte den Businessplan einer solchen Checkliste zur Prüfung unterziehen.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.

 

Andreas Schilling

Blogger, Interims Manager, CSMO, CMO, Marketingprofi Digitalisierung, Funnel, Leadgeneration

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