Ein Bürge kommt bei Kreditverträgen als Kreditsicherung zum Einsatz. Er muss den Kredit zurückzahlen, falls der Kreditnehmer dies nicht kann (Ausfallbürgschaft). Es gibt auch sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaftskredite; hier kann der Gläubiger direkt das Geld vom Bürgen verlangen ungeachtet dessen, ob der Kreditnehmer zahlungsfähig ist oder nicht. Bei Bankdarlehen sind selbstschuldnerische Bürgschaften üblich. Oft wird der Bürgschaftskredit von Selbständigen in Anspruch genommen, weil Banken zur Kreditbewilligung den Nachweis von regelmäßigen Einkünften aus abhängiger Arbeit verlangen.
Die Vorteile des Bürgschaftskredits für den Kreditnehmer liegen auf der Hand. Trotz nicht vorhandener Bonität, wird ihm, wenn er einen Bürgen vorweisen kann, der gewünschte Kredit gewährt. Auch eventuell vorhandene Schufa-Einträge, die von den Banken im Rahmen des Bewilligungsverfahrens geprüft werden, spielen dann keine Rolle. Des Weiteren können die Zinsen bei einem Bürgschaftskredit niedriger ausfallen als bei einem Kredit ohne Bürgen. Für den Bürgen selbst besteht der Nachteil, dass seine Bürgschaft einen Schufa-Eintrag nach sich zieht, was für ihn die eigene Kreditaufnahme erschwert. Auch das persönliche Verhältnis zwischen Kreditnehmer und Bürge kann stark belastet werden, wenn es dann tatsächlich zum Zahlungsausfall kommt. Es muss also gut überlegt sein, mit wem man einen solchen Vertrag eingeht.
Eine Bürgschaft stellt wie die Kreditaufnahme selbst eine hohe finanzielle Verpflichtung dar. Ein Berater muss hier beide Parteien über die bestehenden Risiken und ihre Verantwortung aufklären. Zugleich kann er als Vermittler fungieren, wenn er über entsprechende Kontakte in der Wirtschaft verfügt; er kann also einem Kreditnehmer helfen, einen Bürgen zu finden. Um objektiv beurteilen zu können, ob eine Bürgschaft zwischen zwei Personen sinnvoll ist, muss der Berater Einblick in deren finanzielle Voraussetzungen haben. Sucht er einen Bürgen für ein Unternehmen, muss er das Marktumfeld im Blick haben, um Entwicklungstendenzen hinsichtlich Absatz, Umsatz und Gewinn, und damit Anzeichen dafür, dass der Kreditnehmer seine Schulden bedienen kann, erkennen zu können. Ist der Bürge ebenfalls Unternehmer bzw. ein Unternehmen gilt dasselbe für ihn.
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