Der Begriff Betriebskosten bezeichnet wahlweise den in der Betriebswirtschaftslehre üblichen Werteverzehr eines laufenden Geschäftsbetriebs oder die laufenden Kosten einer Immobilie im Bereich der Immobilienwirtschaft.
Der englische Begriff für die betriebswirtschaftlichen Betriebskosten ist die Abbreviation „Opex“ (Operational expenditure). Mit dem Begriff wird der Werteverzehr bezeichnet, welcher durch die Aufrechterhaltung der operativen Geschäftsbetriebe eines Unternehmens bedingt wird. Ausgaben, Auszahlungen oder der Aufwand wird umgangssprachlich dabei häufig mit den Kosten verwechselt. Rein aus wirtschaftswissenschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht bezeichnen all diese Begriffe nämlich unterschiedliche Zahlungsströme im Hinblick auf das betriebliche Rechnungswesen. Die Begriffe werden kostenrechnerisch, steuerlich und buchhalterisch voneinander abgegrenzt. So zählt beispielsweise der Kauf von Hilfsstoffen oder Betriebsstoffen zum Zwecke der Produktion zu den Betriebskosten. Der Kauf von Rohstoffen oder Personalaufwendungen bzw. die Kosten für das Personal zählen mitunter ebenso zu den Betriebskosten wie Abschreibungen.
Investitionen für langfristige Anlagegüter (kurz: Capex für Capital expenditure) stehen im Gegensatz zu den Betriebskosten, welche sich letztere zunächst nur in der Gewinn und Verlustrechnung von Unternehmen niederschlägt. Investitionen hingegen bedeuten im Grunde einen aktiven Tausch: Die Positionen auf der Aktivseite der Bilanz werden ausgetauscht. So wird beispielsweise ein Abgang der liquiden Mittel bei gleichzeitigem Zugang von Anlagevermögen registriert. Die betragsmäßige Höhe ist dabei natürlich dieselbe. In diesem Sinne sind Investitionen erst einmal kein Werteverzehr und damit keine Betriebskosten. Der von betriebswirtschaftlichen Laien oft genannte Begriff Investitionskosten ist in diesem Sinne irreführend. Zu einem Werteverzehr führt erst die Nutzung der im Rahmen einer Investition angeschafften Anlagegüter. Dieser Werteverzehr findet sich in den Betriebskosten in Form von Abschreibungen.
In der Immobilienwirtschaft bezeichnen die Betriebskosten jene Kosten, welche dem Eigentümer eines Grundstückes bzw. einer Immobilie als Lasten anfallen. Die Kosten trägt der Eigentümer und sind Teil der Bewirtschaftungskosten einer Immobilie - auch dann, wenn die Immobilie vermietet ist. In vielen Mietverträgen jedoch wird vereinbart, dass der Mieter dem Vermieter die Betriebskosten erstattet.
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