Der Begriff Betriebsergebnis bezeichnet laut dem deutschen Handelsbilanzrecht das Ergebnis einer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Dies ist auch unter dem Begriff „operatives Ergebnis“ bzw. seinem englischen Pendant „operative income“ zu verstehen. Letztendlich ist damit eine betriebswirtschaftliche Kennzahl gemeint, welche den kerngeschäftlichen Erfolg des Unternehmens in einer Abrechnungsperiode (Monat, Quartal oder Jahr) beschreibt. Wenn es um die externe Rechnungsauslegung geht, so ist das Betriebsergebnis der um das Finanzergebnis und außerordentliche wie aperiodische Einflüsse bereinigte Periodenerfolg. Im Bereich des internen Rechnungswesens, also der Leistungs- und Kostenrechnung, wird das Betriebsergebnis als Differenz zwischen den Kosten und den Leistungen ausgedrückt.
In dem Betriebsergebnis eines Unternehmens kommt die Kernkompetenz dieses Unternehmens zum Ausdruck. In aller Regel jedoch ist das Betriebsergebnis eine Erfolgsgröße, die unternehmensintern ist und demnach nicht veröffentlicht wird. In der veröffentlichten Verlust- und Gewinnrechnung unterscheidet die Erfolgsspaltung zwar zwischen dem außerordentlichen Ergebnis und dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, allerdings ist letzteres nicht mit dem Betriebsergebnis identisch, welches betriebsintern auf Basis von rechnerischen Größen ermittelt wird. So reflektiert das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausschließlich den operativ realisierten Betriebszweck.
Die in der handelsrechtlichen Rechnungslegung teilweise oder ganz unberücksichtigten Kostenbestandteile werden im internen Betriebsergebnis beachtet und verrechnet. Nicht berücksichtigt werden hier die kalkulatorischen Zinsen für das betriebsnotwendige und eigenfinanzierte Kapital. Die auf Basis von Wiederbeschaffungswerten kalkulatorischen Abschreibungen werden dem hingegen teilweise berücksichtigt.
Beim Einsehen der Verlust- und Gewinnrechnung bleibt dem Leser, im Zuge der Beurteilung des Betriebsergebnisses, lediglich die Kennzahl über das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Sobald der Gesamtdeckungsbeitrag die Fixkosten übersteigt, ist das Betriebsergebnis positiv. Als weitere Aggregate stehen dem Betriebsergebnis der außerordentliche Ertrag und der außerordentliche Aufwand zum außerordentlichen Ergebnis saldiert gegenüber.
Aus dem Betriebsergebnis oder, falls dieses nicht vorhanden ist, hilfsweise auch aus dem EBIT und dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, ermittelt sich die Betriebsrentabilität. Hierfür wird lediglich eine weitere Kennzahl benötigt: Das betriebsnotwendige Vermögen. Das Betriebsergebnis geteilt durch dieses betriebsnotwendige Vermögen ergibt die Betriebsrentabilität.
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