Existenzgründung Wissen – Betriebsergebnis

Der Begriff Betriebsergebnis bezeichnet laut dem deutschen Handelsbilanzrecht das Ergebnis einer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Dies ist auch unter dem Begriff „operatives Ergebnis“ bzw. seinem englischen Pendant „operative income“ zu verstehen. Letztendlich ist damit eine betriebswirtschaftliche Kennzahl gemeint, welche den kerngeschäftlichen Erfolg des Unternehmens in einer Abrechnungsperiode (Monat, Quartal oder Jahr) beschreibt. Wenn es um die externe Rechnungsauslegung geht, so ist das Betriebsergebnis der um das Finanzergebnis und außerordentliche wie aperiodische Einflüsse bereinigte Periodenerfolg. Im Bereich des internen Rechnungswesens, also der Leistungs- und Kostenrechnung, wird das Betriebsergebnis als Differenz zwischen den Kosten und den Leistungen ausgedrückt.


Trivia

In dem Betriebsergebnis eines Unternehmens kommt die Kernkompetenz dieses Unternehmens zum Ausdruck. In aller Regel jedoch ist das Betriebsergebnis eine Erfolgsgröße, die unternehmensintern ist und demnach nicht veröffentlicht wird. In der veröffentlichten Verlust- und Gewinnrechnung unterscheidet die Erfolgsspaltung zwar zwischen dem außerordentlichen Ergebnis und dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, allerdings ist letzteres nicht mit dem Betriebsergebnis identisch, welches betriebsintern auf Basis von rechnerischen Größen ermittelt wird. So reflektiert das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausschließlich den operativ realisierten Betriebszweck.

Handelsrechtliche Rechnungslegung und Betriebsergebnis

Die in der handelsrechtlichen Rechnungslegung teilweise oder ganz unberücksichtigten Kostenbestandteile werden im internen Betriebsergebnis beachtet und verrechnet. Nicht berücksichtigt werden hier die kalkulatorischen Zinsen für das betriebsnotwendige und eigenfinanzierte Kapital. Die auf Basis von Wiederbeschaffungswerten kalkulatorischen Abschreibungen werden dem hingegen teilweise berücksichtigt.

Verlust- und Gewinnrechnung

Beim Einsehen der Verlust- und Gewinnrechnung bleibt dem Leser, im Zuge der Beurteilung des Betriebsergebnisses, lediglich die Kennzahl über das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Sobald der Gesamtdeckungsbeitrag die Fixkosten übersteigt, ist das Betriebsergebnis positiv. Als weitere Aggregate stehen dem Betriebsergebnis der außerordentliche Ertrag und der außerordentliche Aufwand zum außerordentlichen Ergebnis saldiert gegenüber.

Kennzahl

Aus dem Betriebsergebnis oder, falls dieses nicht vorhanden ist, hilfsweise auch aus dem EBIT und dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, ermittelt sich die Betriebsrentabilität. Hierfür wird lediglich eine weitere Kennzahl benötigt: Das betriebsnotwendige Vermögen. Das Betriebsergebnis geteilt durch dieses betriebsnotwendige Vermögen ergibt die Betriebsrentabilität.

Telefon Coaching Gründungsberatung, Unternehmensberatung

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.