Unter dem Begriff Beteiligungskapital versteht man Kapital, das von sogenannten Beteiligungsgesellschaften stammt; es handelt sich also anders als bei Darlehen nicht um Fremd-, sondern um Eigenkapital. Beteiligungskapital ist damit eine Form der Kapitalbeschaffung und bietet den entscheidenden Vorteil, dass es nicht zurückgezahlt werden muss. Das Konzept der Kapitalbeteiligung ist besonders bei mittelständischen Betrieben sehr verbreitet. Es gibt auch die sogenannte Sonderform des Mezzanine-Kapitals; hier handelt es sich bilanztechnisch um Eigenkapital, aber es verhält sich insofern wie Fremdkapital, als den Kapitalgebern daraus keine Einflussmöglichkeiten auf die Unternehmenspolitik erwachsen. Hier überschneiden sich also die klassischen Funktionen von Eigen- und Fremdkapital.
Eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen und dessen Versorgung mit frischem Kapital bringt Vorteile für beide Seiten mit sich. So ist die Beteiligungsgesellschaft an der Ausschüttung der Gewinne beteiligt. Das Kernunternehmen profitiert von der Kapitalerhöhung, indem es damit neue Investitionen tätigen kann oder seine Bonität verbessern kann, denn die Eigenkapitalquote ist ein wichtiges Kriterium für deren Beurteilung. Diese höhere Bonität bedingt, dass Ergänzungskredite günstiger zu finanzieren sind, stellt also einen entscheidenden finanziellen Wettbewerbsvorteil dar.
Der Unternehmensberater kommt hier besonders als professioneller Vermittler ins Spiel. Er kann Unternehmen, die zueinander passen, zusammenführen. Sucht also ein Unternehmen eine Beteiligungsgesellschaft kann der Berater aufgrund seiner Expertise eine Partnergesellschaft finden. Die Vorteile liegen auf der Hand: eine dauerhafte Partnerschaft, die Nutzung von Synergien und anders als beim Darlehen fallen für Beteiligungskapital keine Zinsen an. Gleichzeitig ist aber mit der Beteiligung an einem anderen Unternehmen immer ein gewisses Risiko verbunden – für beide Seiten – bspw. wenn man als Beteiligungsgesellschaft sein Kapital Unternehmen zur Verfügung stellt, die sich noch in der Entwicklung befinden und insofern, ein höheres Risiko zu scheitern aufweisen. Bewusst einkalkuliert wird dieses Risiko bei sogenannten Venture-Capital-Gesellschaften, die auf dieses Konzept spezialisiert sind. Für die Kerngesellschaft besteht das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft insolvent wird und damit als Kapitalgeber wegfällt.
Als Beteiligungskapital werden Investitionen bezeichnet, mit welchen sogenannte Beteiligungsgesellschaften Unternehmensanteile erwerben. Sie beteiligen sich damit an dem Wert und dem Erfolg dieser Unternehmen.
Im Gegensatz zu Fremdkapital, also beispielsweise einem Darlehen bzw. einem Kredit, muss das Beteiligungskapital nicht zurückgezahlt werden. Eine Beteiligungsgesellschaft verdient ihr Geld damit, dass die Anteile, die sie erworben hat, zu einem höheren Preis wieder verkauft werden können. Es gibt sehr viele private Beteiligungsgesellschaften die sehr profitorientiert handeln. Daneben existieren aber auch Beteiligungsgesellschaften mit öffentlichem Auftrag. Dazu zählen beispielsweise die Beteiligungsgesellschaften der verschiedenen Bundesländer in Deutschland oder sogenannte mittelständische Beteiligungsgesellschaften. Die Branche wird stark durch England und Amerika geprägt. In diesem Sinne werden zwei verschiedene Schlagworte verwendet, welche zwischen unterschiedlichen Märkten, Kundengruppen und Produkten unterscheiden:
Der Begriff bedeutet übersetzt Risikokapital oder auch Wagniskapital. Damit ist ein Beteiligungskapital außerhalb der Börse gemeint, welches von einer Beteiligungsgesellschaft einer Unternehmung bereitgestellt wird, die als besonders riskant gilt. Risikokapital wird durch eigenkapitalähnliche Instrumente zur Finanzierung, wie beispielsweise Wandelanleihen oder Mezzaine-Kapital, oder durch voll haftendes Eigenkapital in ein Unternehmen gebracht. Sehr oft sind solche Unternehmen speziell auf dieses Geschäftsmodell ausgerichtete sogenannte Wagnisfinanzierungsgesellschaften (Venture-Capital-Gesellschaften, kurz: VCG).
Dieser Begriff wurde im vorigen Absatz eigentlich bereits einmal genannt: Außerbörsliches Eigenkapital ist eine besondere Form des Beteiligungskapitals. Die vom Kapitalgeber eingegangene finanzielle Beteiligung ist hier nicht an den Börsen bzw. geregelten Märkten handelbar. Die Kapitalgeber selbst können entweder private Anleger oder Institutionen sein. Sehr häufig sind die Kapitalgeber speziell auf diese Beteiligungsformen ausgerichtete Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Wenn das Kapital einem innovativen und jungen Unternehmen bereitgestellt wird, spricht man meistens von Wagnis- oder Risikokapital. Der Grund ist schlichtweg der, dass ein junges Unternehmen naturgemäß einem hohen Risiko des Scheiterns ausgesetzt ist. Dafür verfügt es meistens über die entsprechenden Wachstumschancen. Die Sprachkonstrukte PEG (Private-Equity-Gesellschaft) und VGC werden häufig für die Begriffe Wagnisfinanzierungsgesellschaft und Kapitalbeteiligungsgesellschaft verwendet.
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