Existenzgründung

Existenzgründung Wissen – Berufsgenossenschaft

Die Gewerbliche Berufsgenossenschaft trägt die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen in der deutschen Wirtschaft und ihre Beschäftigte. Für die Landwirtschaft gibt es als Teil der SVLFG so genannte landwirtschaftliche Genossenschaften.

Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sowie Berufskrankheiten zu verhüten gehört zur Aufgabe der Genossenschaften. Die Berufsgenossenschaften rehabilitieren Beschäftigte, welche einen Arbeitsunfall erleiden mussten oder unter einer Berufskrankheit leiden, medizinisch, sozial und beruflich. Es obliegt den Genossenschaften außerdem, die Krankheit und Unfallfolgen durch die Leistung von finanziellen Mitteln auszugleichen. Etwa 46,2 Millionen Personen waren im Jahr 2005 bei landwirtschaftlichen und gewerblichen Genossenschaften versichert.

Im Grunde handelt es sich bei Genossenschaften um Sozialversicherungsträger. Diese sind durch eine Selbstverwaltung als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert und finanzieren sich hauptsächlich aus jenen Beträgen, welche Ihnen von den Unternehmen durch deren Pflichtmitgliedschaft zugewiesen werden. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erhält zusätzlich Bundeszuschüsse aus Steuereinnahmen. Etwa 3,2 Millionen Unternehmen waren im Jahr 2005 Mitglied von einer Genossenschaft im Gewerbe.

Berufs-Genossenschaft Aufgaben

Genossenschaften müssen vorrangig die Aufgabe erfüllen, Gesundheitsgefahren, Krankheiten und Unfälle durch die Arbeit bzw. den Beruf mit allen dafür geeigneten Mitteln zu verhindern. Diesen Auftrag der Prävention erfüllen die Genossenschaften durch eine entsprechende Beratung der Unternehmen in Sachen Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz. Unfallverhütungsvorschriften werden von den Genossenschaften erlassen. Außerdem wird deren Umsetzung und Einhaltung überwacht. Die Beratung und die Überwachung erfolgt durch eine sogenannte Aufsichtsperson. Diese ist mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet und kann, falls notwendig, beispielsweise die Stilllegung einer nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechenden Maschine anordnen und mit Zwangsmitteln durchsetzen. Genossenschaften schulen und unterweisen außerdem Personen, welche im Unternehmen für die Arbeitssicherheit sorgen müssen. Dies betrifft insbesondere die Führungskräfte, aber auch die Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Deshalb betreiben die Genossenschaften auch eigene Schulungseinrichtungen.

Besondere Genossenschaften

Neben den gewerblichen Genossenschaften existieren/existierten drei größere gesonderte Berufsgenossenschaften:

  • Gartenbau-Berufsgenossenschaft

Seit dem 1. Januar 2013 ist die Gartenbauberufsgenossenschaft in die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (SVLFG) eingegliedert. Früher war sie die einzige landwirtschaftliche Genossenschaft, die bundesweit tätig war.

  • See-Berufsgenossenschaft

Die See-Berufsgenossenschaft existierte vom Jahr 1887-2010 und wurde zur gewerblichen Berufsgenossenschaft gezählt. Wie der Name bereits vermuten lässt konzentrierte sich das Arbeitsfeld auf die Schiffssicherheit, den Meeresumweltschutz oder die Hafenstaatkontrolle.

  • Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Andreas Schilling

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